Fortbildung aktuell - Das Journal Nr. 1/2015 (Mai 2015)

Problemfall Teilbarkeiten

Symbole wären ebenfalls sehr zu begrü- ßen.

meinen aufmerksam zu machen und für den konkreten Fall eine Lösung zu erwir- ken. Vorteilhaft für die Gesprächsführung ist, wenn man bereits einen Lösungsvor- schlag anbieten kann. Ist der behandeln- de Arzt nicht zu erreichen, sollte die Mög- lichkeit genutzt werden, pharmazeu- tische Bedenken geltend zu machen, da durch den Präparatetausch die Arzneimit- teltherapiesicherheit und der Therapieer- folg gefährdet sind. Azathioprin, ein Wirkstoff mit CMR-Ei- genschaften (carcinogen, mutagen, re- produktionstoxisch) wird von einigen Herstellern mit Schmuckkerbe angebo- ten. Man kann nur hoffen, dass der Ver- weis in den Fachinformationen, dass die- se Schmuckkerbe nicht zum Teilen der Ta- blette dient, gelesen wird. Die Firma ra- tiopharm bietet erfreulicherweise zwei Wirkstärken an, 25 mg und 50 mg, stattet aber das 50 mg-Präparat mit einer Bruch- kerbe aus. In der Fachinformation ist der vorsichtig formulierte Hinweis zu lesen: „Eine Halbierung der Filmtablette sollte vermieden werden, außer wenn dies für das ausschleichende Absetzen notwendig ist. Falls notwendig, sollte für eine ange- messene Dauerdosierung die 25-mg-Stär- ke (Azathioprin-ratiopharm® 25 mg Film- tabletten) verwendet werden.“ 7 Tablettenteiler sollten stets sorgfältig ge- reinigt werden, wie folgender Fallbericht nahelegt, der im American Journal of Me- dicine veröffentlicht wurde. 8 Eine 45-jäh- rige Frau wurde bei ihrem Internisten wegen vermindertem Appetit, Übelkeit, Schwäche und Gewichtsverlust vorstel- lig. Die Symptome hätten eine Woche nach dem Tod ihres Hundes angefangen. Nach ausführlicher Diagnostik konnte ei- ne Suppression der ACTH-Sekretion und damit eine sekundäre Nebennierenrin- deninsuffizienz (NNR-Insuffizienz) festge- Kuriositäten

Informationen verfügbar: „Teilbar“, „in zwei Teile teilbar“, „teilbar in gleiche Do- sen“. An diesem Beispiel zeigt sich sehr gut, wie unterschiedlich die in der Zu- lassung verankerten Teilbarkeitsmöglich- keiten je nach Hersteller sind und welche Probleme sich dadurch bei einem Präpa- ratewechsel ergeben können. In vielen Fach- und Gebrauchsinforma- tionen werden bezüglich der Möglich- keit zur Teilbarkeit von Arzneimitteln kei- ne oder nur unzureichende Angaben ge- macht, von rühmlichen Ausnahmen ein- mal abgesehen. So wird bei vielen Präpa- raten in der Fachinformation im Abschnitt „Darreichungsform“ zwar angegeben, dass das Präparat über eine Bruchrille ver- fügt, aber im weiteren Textverlauf, zum Beispiel im Abschnitt „Art und Dauer der Anwendung“, wird nicht weiter darauf eingegangen. In den Gebrauchsinforma- tionen, die dazu bestimmt sind, den Pa- tienten zu informieren, finden sich An- gaben zu Bruchrillen im allerletzten Ab- schnitt „Inhalt der Packung und weitere Informationen“. Falls der Patient die Mu- ße hatte, bis zuletzt zu lesen und die ge- naue Wirk- und Hilfsstoffzusammenset- zung studiert hat, folgen dann erst Anga- ben zum Aussehen der Darreichungsform, abgerundet von der Anschrift des phar- mazeutischen Unternehmers und Herstel- lers. Wünschenswert wären verpflichten- de Angaben in den Fach- und Gebrauchs­ informationen zum Vorhandensein von Bruchrillen, zur Möglichkeit der Teilbar- keit, wobei eine „echte“ Teilbarkeit von einer Teilbarkeit zur Erleichterung der Einnahme unterschieden werden muss und zur Anzahl der Teilungsmöglich- keiten. In den Gebrauchsinformationen könnten schematische Abbildungen hel- fen, dem Patienten die vorgesehene Tei- lungstechnik zu erläutern. Zusätzlich auf dem Umkarton angebrachte, eindeutige Kritik:

Ins Gespräch kommen

Selten ist auf dem Rezept vermerkt, in welcher Dosierung der Patient sein Arz- neimittel einnehmen soll. Wie kann man also feststellen, welche Patienten vor der Herausforderung des Tablettentei- lens stehen? Um Probleme nicht per Zu- fall aufzudecken, könnte sich hier eine systematische Vorgehensweise anbieten, beispielsweise an einem Stich-/Informa- tionstag. Möglichst viele Patienten, be- sonders die älteren und diejenigen mit motorischen Einschränkungen (durch z. B. M. Parkinson, rheumatoide Arthri- tis, Gicht) oder neurologischen Grunder- krankungen (z. B. Zustand nach Schlagan- fall, Neuropathien) sollten befragt wer- den. Die Einstiegsfrage könnte zum Bei- spiel lauten: „Nehmen sie derzeit Tablet- ten ein, die sie teilen müssen?“. Antwor- tet der Patient mit „Ja“, kann man sich erkundigen, welche Präparate der Pati- ent wie teilt, wie ihm dies gelingt oder ob er Schwierigkeiten bei der Teilung hat. Im Gesprächsverlauf sollte angeboten wer- den, die faktische Teilbarkeit der Tablet- ten zu überprüfen. Auch die unterschied- lichen Teilungstechniken sind vielen Pa- tienten nicht geläufig und könnten ein- geübt werden (siehe Abb. 3). Patienten sollten nicht nur im Rahmen eines Infor- mationstages, sondern generell aktiv an- gesprochen werden, wenn ein Herstel- ler-/Präparatewechsel aufgrund eines ge- änderten Rabattvertrags erforderlich ist. Häufig ergibt sich hier die Problematik, dass ein Präparat, welches vormals vom Patienten geteilt wurde und auch ge- teilt werden konnte, gegen ein Präparat ausgetauscht werden soll, welches nicht in der gewünschten Form teilbar ist (si- ehe oben). Hier sollte man Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten, um einerseits auf die Problematik im Allge-

18 Fortbildung aktuell - Das Journal Nr. 2/2011 der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Fortbildung aktuell – Das J urnal Nr. 1/2014 der Apothek rkammer Westfalen-Lippe 18 – a Jo nal de Apothek rkammer Westfalen-Lipp

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