AKWL MB 1-2013 - 13.02.2013

01/2013

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apothekenbetrieb

Neuerungen im Betäubungsmittelrecht

Das neue BtM-Rezept Die Abbilung zeigt die Sicherheitsmerkmale auf.

Abbildung: Bundesopiumstelle

Neue Betäubungsmittelrezept- formulare Voraussichtlich ab dem ersten Quar- tal 2013 wird die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte neue Betäu- bungsmittelrezeptformulare heraus- geben. Die alten BtM-Rezepte behal- ten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit und sollen vollständig aufgebraucht werden. Die neuen BtM-Rezepte tragen eine deutlich sichtbare, fortlaufen- de neunstellige Rezeptnummer. Mit dieser Nummer können sie dem ver- schreibenden Arzt eindeutig zuge- ordnet werden. Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte än-

dern sich nicht. Weiterführende In- formationen finden Sie unter: www. bfarm.de/btm-rezept. Die Echtheit eines BtM-Rezeptes kann in der Apotheke zukünftig wie bei Geldscheinen überprüft werden. Unter UV-A-Licht verändert das neue, weitgehend gelbliche BtM-Rezept- formular seine Farbe und die schwarz eingedruckte Rezeptnummer er- scheint grünlich-fluoreszierend. Die Sicherheitsmerkmale des neuen BtM- Rezeptvordrucks sehen Sie oben in der Abbildung oder – etwas größer – auf der Internetseite der Bundesopi- umstelle www.bfarm.de/btm-rezept unter dem Link „Sicherheitsmerk- male“.

Neue achtstellige Pharmazentral- nummer (PZN) Nachdem die Entwicklung des BtM- Rezeptformulars abgeschlossen war, fiel die Entscheidung, das Kassen- rezeptformular (Muster 16) an die neue achtstellige PZN anzupassen. Das BtM-Formblatt wurde auf Grund der hohen Kosten nicht mehr geän- dert. Die Größe des Feldes, in das die PZN eingedruckt wird, hat sich nicht geändert, sodass die PZN ausreichend Platz finden wird. Im Zuge der näch- sten Überarbeitung wird das BtM- Rezeptformular angepasst. Tilidin Seit dem 1. Januar 2013 unterlie- gen Tilidin-haltige Arzneimittel den

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