AKWL MB 1-2013 - 13.02.2013

01/2013

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Apothekenbetrieb / QMS

Eignung von Dermatika-Grundlagen für die Rezeptur Kosmetika mit pharmazeutischer Qualität dürfen verarbeitet werden

Ärzte verschreiben häufig (unbe- wusst) Rezepturen, deren Grundlage den Status eines Kosmetikums oder eines Medizinproduktes hat. Darüber, ob eine Dermatika-Grundlage bei der Arzneimittelherstellung in der Apo- theke eingesetzt werden darf oder nicht, entscheidet nicht die offizielle Einstufung des Produktes, sondern dessen Qualität. Denn die in der Apo- theke hergestellten Arzneimittel und damit auch die verwendeten Aus- gangstoffe müssen pharmazeutische Qualität aufweisen (Apothekenbe- triebsordnung §§ 6 und 11). Kann der Apotheker diese Qualität der Aus- gangstoffe nicht belegen, darf er sie in der Arzneimittelherstellung nicht einsetzen.

Als „Prüfzertifikat“ genügt auch ein chargenbezogenes Analysenproto- koll, mit dem die verantwortliche Sachkundige Person nach Arzneimit- telgesetz die Charge freigegeben hat.

Einige Kosmetika werden gemäß den arzneimittelrechtlichen Vorschriften produziert. Bestätigt der Hersteller die pharmazeutische Qualität durch ein Prüfzertifikat, so kann das Pro- dukt zur Herstellung von Arznei- mitteln verwendet werden.

Vergleichen Sie bitte auch: NRF GOVI, Rezepturhinweise: „Transparenz von Dermatika-Grundlagen“, Stand 26.05.2009 und NRF GOVI, Rezepturhinweise: „Dermatika-Mar- kengrundlagen“, Stand 26.05.2009, www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=2264 (Zugangscode für den DAC/NRF-Service befindet sich auf der Rückseite des Titelblattes der NRF-Bände 1 bis 3) Gesellschaft für Dermopharmazie: Leitlinie „Dermatologische Rezep- turen“ vom 18.03.2008, www.gd-online.de, Rubrik: „Persönlich“, Subru- brik: „Leitlinien

Qualitätsmanagement: So einfach und günstig wie nie Preis für das Handbuch sinkt um 200 Euro Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe will Ihnen den Start für den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems leicht machen. Daher hat das Apothekerparlament in seiner letzten Sitzung beschlossen, im Jahr 2013 die Preise für das elektro- nische QM-Handbuch und unsere Schulungsmodule deutlich zu senken.

Bitte melden Sie sich online über un- seren QMS-Veranstaltungskalender an (www.akwl.de Mitgliederbe- reich Qualitätsmanagement Veranstaltungskalender). Wenn Sie ein zertifizierbares QMS gemäß ISO 9001 aufbauen wollen, so können Sie das dazu hilfreiche Wis- sen in unseren Ergänzungsmodulen B und C erwerben. Wir freuen uns Ih- nen die Schulungen ab sofort zu den vergünstigten Fortbildungspreisen

Die Apothekenbetriebsordnung sieht vor, dass jede Apotheke bis Juni 2014 ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) eingeführt haben muss. Wir haben Ihnen daher ein attraktives Paket geschnürt: Es besteht aus der Lizenz des elektronischen QM-Hand- buches (einmalige Gebühr 2013: 290 Euro statt bisher 490 Euro und jähr- liche Supportkosten 60 Euro, jeweils zzgl. MwSt.) und der kostenfreien Teilnahme am Basismodul A für bis zu zwei Personen pro Apotheke.

Im vierstündigen QMS-Basismodul lernen Sie die Grundlagen eines QM und die Anforderungen der ApBetrO an ein QMS kennen. Darüber hinaus geben wir Ihnen einen ersten Ein- blick in das elektronische QM-Hand- buch. Das Basismodul A findet an fol- genden Terminen (jeweils ab 15 Uhr) statt: - am 20. Februar 2013 in Münster - am 10. April 2013 in Paderborn - am 5. September 2013 in Münster - am 10. Oktober 2013 in Dortmund

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