AKWL MB 1-2013 - 13.02.2013

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Mixtum

Fälschungsschutzsystem „securPharm“ geht an den Start: Apotheken können ab dem Frühjahr teilnehmen Eines der größten IT- und Verbraucherschutzprojekte Europas läuft an Ab 2017 wird die Überprüfung der Echtheit einzelner Arzneimittelpackungen bei der Abgabe in der Apotheke europa- weit verpflichtend. Um dies vorzubereiten, wurde das Pilotprojekt securPharm im Januar 2013 erfolgreich gestartet. Das Pilotprojekt wird von fünf Apotheken-Softwarehäusern unterstützt. Apotheken, die daran teilnehmen und sich damit einen Erfahrungsvorsprung sichern wollen, können sich an ihr Softwarehaus wenden.

„Das Fälschungsschutzsystem secur- Pharm ist eines der größten IT- und Verbraucherschutzprojekte Euro- pas“, sagt Dr. Reinhard Hoferichter, Sprecher des Vorstands von secur- Pharm. „Die Echtheitsprüfung wird im Apothekenalltag keine zusätz- liche Belastung sein.“ Bei der Echtheitsprüfung (Verifikati- on) wird bei der Abgabe ein Data Ma- trix Code (DMC) auf der Arzneimit- telpackung gescannt. Automatisiert findet eine Online-Überprüfung der PZN und packungsindividuellen Seri- ennummer gegenüber einer zentra- len Datenbank statt. Zurückgemeldet wird der dort vermerkte Status der Packung. Ist dieser in Ordnung, kann das Arzneimittel abgegeben werden. Wird jedoch ein unbekannter oder ein bereits zuvor von einer anderen Apotheke als abgegeben deklarierter Code abgefragt, erhält das Apothe- kenpersonal eine Warnung. Hofe- richter: „Die Abfrage, ob ein Arznei- mittel abgegeben werden kann oder nicht, erfolgt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Sekunden. Der ge- schwindigkeitsbestimmende Faktor ist hierbei der Internetzugang der Apotheke und nicht die Kommuni- kation zwischen dem nachgelagerten Apotheken- und Herstellersystem.“

Fiktive Arzneimittelpackung mit Data-Matrix-Code.

Foto: securPharm

einen DMC auf ihre Packungen auf. Er ist aber noch nicht für die secur- Pharm-Verifikation geeignet. Für die Echtheitsprüfung können nur DMC abgescannt werden, der zusätzlich mit dem Schriftzug „PPN“ (pharma- cy product number) gekennzeichnet sind. Das Modul für die Arzneimittelveri- fizierung wird von den Apotheken- Softwarehäusern in die Warenwirt- schaftssysteme integriert. Sofern die heute in der Apotheke eingesetzten Scanner nicht ohnehin schon einen DMC lesen können, müssten die- se zusätzlich bis 2017 nachgerüstet werden. Dies kann etwa im Zuge der planmäßigen Erneuerung der Com- puterausstattung erfolgen. Keine Zusatzkosten für die meisten Apotheken

einen Hinweis darauf, ob das Produkt einen Verifizierungscode besitzt, der zu scannen ist.

Verfallsdatum und Charge in Zukunft automatisch erfasst

Der DMC ist das Kernelement des securPharm-Modells und enthält neben der PZN eine packungsindi- viduelle Seriennummer, die jede Pa- ckung zu einem Unikat macht und die Echtheitsprüfung einer einzelnen Arzneimittelpackung ermöglicht. Als weitere zusätzliche Information ent- hält der DMC die Chargennummer und das Verfallsdatum. Die Möglich- keit, Charge und Verfall maschinell zu erfassen, stellt einen zusätzlichen Mehrwert in der täglichen Arbeit dar. Langfristig stehen damit all diese codierten Informationen packungs- genau in der Warenwirtschaft der Apotheke zur Verfügung. Einige Her- steller bringen bereits seit Längerem

Schätzungen ergeben, dass durch den routinemäßigen Austausch der

Der Apotheker erhält vom ABDA- Artikelstamm schon vor dem Scannen

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