ISS Newsletter 07-2014

Fläche anrechenbar. Der Begriff „Terrasse“ ersetzt den Begriff „gedeckter Freisitz“. Ein Sichtschutz wird folglich nicht mehr vorausgesetzt. Beheizbare Wintergärten und Schwimmbäder werden zu 100 Prozent zur Wohnfläche hinzugerechnet. Sind diese nicht beheizt, so geht deren Fläche nur zu 50 Prozent in die Wohnflächenberechnung ein. Die Grundflächen sind nach den lichten Maßen zwischen den bekleideten Bauteilen, also nach den Fertigmaßen zu ermitteln. Die Wohnflächen im Dachgeschoß werden wie folgt berechnet: Flächen mit einem Kniestock von mindestns 2 m werden zu 100 % angerechnet. Ab 1 m Kniestock bis 2 m werden 50 % der Fläche angerechnet. Flächen unter 1 Meter Kniestock können nicht angerechnet werden.

Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren GrundflächenderRäume,dieausschließlichzueinerWohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sog. Zubehörräumen wie Keller oder Dachräume, von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen, sowie vonGeschäfts- undWirtschaftsräumen. Die Gesamtwohnfläche bildet eine wichtige Grundlage für die Finanzierungsplanung und die Darlehensbewilligung. Daraus ergibt sich eine aussagekräftige Grundlage für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens. Seit dem 1. Januar 2004 gilt ersatzweise für die II. BV die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die wichtigsten Änderungen sind: Balkone, Dachterrassen, Loggien etc. sind in der Regel nur noch zu einem Viertel (bis höchstens zur Hälfte bei entsprechender Qualität und qualitativer Bewertung) ihrer BerechnungderWohnflächenachderWohnflächenverordnung

Die „Wohnfläche“ in unserem Immobilien ABC

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