Blickpunkt Schule 5/2023

führt werden, die die Länge einer Klausurkorrektur vorschreiben. Für die Deutscharbeit in der Jahrgangsstufe 7 eventuell acht Minuten, in der Jahr gangsstufe 10 eventuell fünfzehn Mi nuten und für eine Oberstufenklausur eventuell zwanzig Minuten. Das Ganze wird sicherlich nicht nach dem tat sächlichen Aufwand berechnet, son dern so, dass die Arbeitszeit bei Ein haltung der Korrekturzeiten nicht überschritten wird. Zudem ist es nicht unwahrscheinlich, dass sechzehn Bundesländer zu sehr individuellen Lösungen kommen werden. Ihnen ist allen bewusst, dass es auch Zeiten gibt, in denen der Korrek turaufwand niedriger ist und wir ver mehrt Freizeit haben. Dies ist ja gera de die Krux an unserem Beruf: die wellenmäßige Belastung, bis ins Ex treme geht, und dann Zeiten, in denen vermehrt Freizeit zur Verfügung steht. Nun müssen wir aber in unserer Zeit erfassungs-App unsere 41 Stunden erreichen. Was sollen wir tun? Werden wir diese einfach aktivieren und dann zum Zahnarzt gehen? Wird unser Ar beitgeber dann diese erfassten Ar beitszeiten über die Beihilfe mit unse ren angegebenen Arbeitszeiten ab gleichen und feststellen, dass wir während unserer Arbeitszeit auf dem Zahnarztstuhl saßen? Es ist nicht unwahrscheinlich, dass eine endgültige Bilanzierung der Ar beitszeit erst zum Ende eines Schul jahres (oder Halbjahres?) erfolgen kann. Wie wird dann mit dem errech neten Ergebnis umgegangen? Dürfen diejenigen unter uns, die zu viel gear beitet haben, dann früher in die Som merferien gehen? Dürfen sie eventuell nach den Sommerferien später an fangen? Gilt der umgekehrte Fall für diejenigen unter uns, die zu wenig ge arbeitet haben? Müssen sie ihren Dienst schon ein oder zwei Wochen in den Sommerferien beginnen und zum

portal erfolgen. Dies bedeutet, dass die Arbeitsschutzzeiten genauestens eingehalten werden müssen und diese wohl auch überprüft werden würden. Acht Stunden am Tag, in Ausnahme fällen zehn Stunden, insgesamt sechs mal acht Stunden pro Woche sind dann möglich. Die oftmals notwendige Ar beit am Sonntag ist gar nicht mehr möglich. Arbeiten am Abend ist einge schränkt, da elf Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitstag eingehalten werden muss. Zehn Stunden dürfen gearbeitet werden, wenn diese inner halb eines Zeitraumes von sechs Mo naten ausgeglichen werden. Mögliche Folgen für Lehrkräfte Sie ahnen es schon: Als Gymnasial lehrerin/Gymnasiallehrer haben wir diese Zeiten eventuell schnell über schritten. Der Sonntag, an dem wir in Ruhe und konzentriert haben arbei ten können, fällt weg, alles muss in den Samstag gepackt werden. Nun möchte ich nicht den groben Fehler begehen, unsere bisherigen Arbeits zeiten, mit denen wir uns allerdings einigermaßen arrangiert haben, zu loben und diese zu verteidigen. Sie gehen in den Korrekturphasen bei Weitem über das Maß hinaus, wel ches der Gesetzgeber erlaubt. Dürfen wir jetzt annehmen, dass mit der Ar beitszeiterfassung alles besser wird? Ich glaube nein und führe folgende Überlegungen an: Der eventuelle Befund (Wird dies für alle Fächer gelten? Was geschieht mit denjenigen Kollegen, die 41 Stun den nicht erreichen?), dass wir zu viel arbeiten, wird nicht dazu führen, dass unsere Stunden ermäßigt werden. Woher sollen die personellen und fi nanziellen Mittel kommen? Vielmehr steht zu befürchten, dass für Unter richtsfächer Zeitkontingente einge

Beispiel Bürotätigkeiten im Sekretari at übernehmen? Oder müssen zum Ende eines Schuljahres individuelle Deputate für das kommende Schul jahr mit jeder Kollegin/jedem Kolle gen abgesprochen werden? Wie lässt sich in einem solchen Falle Schule noch verlässlich planen, vor allem un ter dem Gesichtspunkt des Lehrer mangels? Kann es sein, dass man vonseiten des Kultusministeriums viel funda mentaler an das Problem herangehen wird? Was wäre, wenn unser Arbeitge ber auf die Idee kommt, die bisherige Ferienregelung abzuschaffen? Lehre rinnen und Lehrer haben dann dreißig Tage Anspruch auf Urlaub, die restli che Zeit ist Arbeitszeit, d.h. für uns Korrekturzeit. Herbstferien, Weih nachtsferien, Osterferien und Som merferien werden für uns Lehrer, nicht für die Schülerinnen und Schüler, ab geschafft, wir nehmen unsere dreißig Tage Urlaub und in der restlichen Zeit erledigen wir unsere Arbeit. Wenn wir Überstunden machen, dann werden diese vergütet, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Geht es uns dann besser? Fazit Verstehen Sie mich nicht falsch, ich halte hier kein Plädoyer für die Beibe haltung der vielfach übermäßigen Ar beitszeitbelastung der Kolleginnen und Kollegen. Ich befürchte aber, dass eine aggressive Herangehensweise an dieses Thema nur zu sehr unglückli chen Lösungen, wie oben beschrie ben, führen könnte. Davor möchte zu mindest ich bewahrt werden. Unser Beruf hat im Vergleich zu vielen ande ren Berufen einen ganz wesentlichen Vorteil, und dies ist die freie Einteilung der Arbeitszeit, dies wäre aus meiner Sicht für die Zukunft nicht mehr ge geben.

Im Brennpunkt

24

Werben in

Anzeigenannahme: Caroline Dassow

SCHULE

dassow@dphv-verlag.de | Telefon: 0211 3558104 Mediadaten: https://www.dphv-verlag.de/mediadaten/

Made with FlippingBook Online newsletter creator