Blickpunkt Schule 5/2023

spruch für Verhinderungs-, Tages- und/oder Nachtpflege; eine steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung für pflegen den Angehörige analog zum Elterngeld; bessere Anrech nung von Pflegezeiten bei Rente und Versorgung; Häusliche Pflege Eine Dienstfreistellung unter Fortzahlung der vollen Bezü ge auch für Bedienstete in einem bestimmten Umfang, die erkrankte pflegebedürftige und auf Hilfe angewiesene na he Angehörige (Eltern, Partner, Lebensgemeinschaft) pfle gen. Dies ist auch eine Schlussfolgerung des in den Koaliti onsvereinbarungen niedergelegten Grundsatzes: »häuslich vor ambulant vor stationäre« . Ferner sollten bei den Ver sorgungsbezügen (Pension, Rente) die Beurlaubungszeiten zur Pflege von Angehörigen berücksichtigt werden. Beihilfe Die Ausgestaltung der Beihilfe ist Ländersache. Weiterhin soll die Beihilfe als festes System erhalten werden. Zu den Unterschieden in den Ländern folgende Forderungen: Da die Einreichung von Beihilfeanträgen allerdings per Handy App (in einigen Bundesländern!) für manche Ruheständler ein Problem darstellt, sollte die Möglichkeit der Einrei chung per E-Mail gegeben sein (sofern es digital erfolgt!). Weiterhin sollten die Material- und Laborkosten bei Zahn arztleistungen vollständig beihilfefähig sein! Die Beihilfe stellen sollten personell so aufgestellt sein, dass innerhalb von zwei bis drei Wochen der Beihilfebescheid zu erfolgen hat. Besoldung und Beamtenversorgung Es wird eine Übertragung der Tarifergebnisse auf die Ruhe standsbeamten und kein weiterer Ausschluss dieser Grup pe von den sogenannten Sonderzahlungen gefordert, wie in der Vergangenheit geschehen, was eine Diskriminierung dieser Gruppe bedeutet. Ferner muss eine weitere Ab schmelzung des Ruhegehaltssatzes von derzeit 71,75 Pro zent verhindert werden, zumal dies schon eine Abschmel zung der ursprünglichen 75 Prozent bedeutete. Pensionsrücklagen Gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit müssen auf Lan des- und Bundesebene eine deutlich höhere Rücklagenbil dung für die Pensionsverpflichtungen als bisher erfolgen und diese gesetzlich abgesichert werden. Diese gesetzliche Regelung betrifft vor allem Bundesländer, in denen die Rücklagenbildung entweder ausgesetzt oder der Pension fonds aufgelöst wurde. Letzteres trifft nach meinem

Senioren

dem heutigen Maße berufstätig sein konnten, war das Ehegattensplitting unumgänglich. Sollte dies vom Gesetz geber aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen ab geschafft werden, muss in jedem Falle für die ältere Gene ration, die jetzt im Ruhestand ist, diese Form erhalten blei ben – aus Prinzip der Fairness und mit Verweis auf Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz der Ehe und Familien: damals unter anderen Gegebenheiten!). Einmalzahlungen bei Tarifverhandlungen vermeiden Bei Tarifverhandlungen sollten die sogenannten Einmal zahlungen vermieden werden, so verlockend diese auch klingen, weil sie nicht versorgungswirksam sind, d.h. dass sie sich nicht positiv auf Pension und Rente auswirken! Schlusswort und Appell an die Generation 60 bis 65 Dies ist ein ‘bunter Strauß’ von Forderungen und Aufgaben, die der dbb auf Bundes- und Landesebene in Zukunft bzw. ab sofort zu verhandeln hat. Im Frühjahr 2024 stehen hier wieder Tarifverhandlungen in Hessen an. Die Lehrergenera tion 60 bis 65 bitte ich, mit dem Eintritt in den Ruhestand oder unmittelbar zuvor nicht den Hessischen Philologen verband zu verlassen, da über den Seniorenbeauftragten – hier in meiner Person in ‘Blickpunkt Schule’ und darüber hinaus als Ansprechpartner – und über den Dachverband dbb ihre Anliegen und Bedürfnisse nach wie vor berück sichtigt und verfolgt werden, und zwar bis in das Gesetzge bungsverfahren und die Tarifverhandlungen hinein. Was Sie einmal in Ihrem Berufsleben für richtig und wichtig erach tet haben, nämlich Ihre Mitgliedschaft, bleibt für Sie und für uns nach wie vor richtig und wichtig. Und die Beitrags minderung im Ruhestand liegt etwas über 50 Prozent, so dass ich persönlich 43 Prozent gegenüber dem Beitrag in der aktiven Dienstzeit zahle! Bleiben Sie uns treu und stär ken Sie uns als Gewerkschaft weiterhin!

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Kenntnisstand aber nicht auf Hessen zu! Ehegattensplitting für die ältere Generation erhalten

SCHULE

Da die ältere Generation, die nunmehr im Ruhestand ist, unter anderen Bedingungen ‘Familie organisieren’ musste – zum Beispiel ohne Ganztagsbetreuungen für Kleinkinder und im Grundschulalter – und damit die Mutter nicht in

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