Blickpunkt Schule 5/2023

Die auf der Vertreterversammlung beschlossenen Resolutionen

Foto: chaylek/AdobeStock

hphv intern

Resolution 1 Zurück zum Unterricht! Deutliche Reduzierung der unterrichtsfremden Tätigkeiten und Verwaltungsarbeiten! → D ie Konzentration auf das Vermit teln von Bildung ist das Hauptan

nen und Schülern, bewerten Schüler leistungen und konzipieren individuell abgestimmte Fördermaßnahmen. Ne ben diesen Kernaufgaben werden sie jedoch häufig mit unterrichtsfremden Tätigkeiten und einem hohen Verwal tungsaufwand konfrontiert. Unterrichtsfremde Tätigkeiten sind beispielsweise die Organisation von Schulveranstaltungen, die Betreuung von Schülerinnen und Schülern wäh rend der Pausen, die Verwaltung von Schulmaterialien, Führung von Klas senkonten, Aktenführung und Doku mentation. Während diese Aufgaben zweifellos wichtig sind, sollten sie nicht zulasten der Kernaufgaben ge hen. Denn dieser hohe bürokratische Aufwand raubt viel Zeit und Energie.

Es ist daher unerlässlich, dass Schu len unterstützende Kräfte einstellen, die diese Tätigkeiten übernehmen, um den Lehrkräften den Rücken freizu halten. Zur Schaffung von Rahmenbedin gungen, die eine spürbare Reduktion der unterrichtsfremden Tätigkeiten ermöglichen und den Verwaltungs aufwand verringern, bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen Schulen, Bildungsbehörden und poli tischen Entscheidungsträgern. Darüber hinaus sollten Schulen die Möglichkeit haben, zusätzliche Res sourcen einzusetzen, um Lehrkräfte zu entlasten und ihnen die Möglich keit zu geben, sich auf ihre pädagogi sche Arbeit zu konzentrieren.

liegen von Lehrkräften. Sie sind aus gebildet, um Wissen zu vermitteln, Schülerinnen und Schüler zu fördern und ihnen bei der persönlichen Ent wicklung zu helfen. Um diesen Aufga ben gerecht zu werden, ist es uner lässlich, dass Lehrkräfte von unter richtsfremden Tätigkeiten und Ver waltungsarbeiten entlastet werden. Dies ermöglicht es ihnen, sich voll und ganz auf den Unterricht zu konzen trieren und ihre pädagogischen Fähig keiten bestmöglich einzusetzen. Abgesehen von der Unterrichtsvor bereitung, Durchführung, Nachberei tung und Korrekturen führen Lehrer Gespräche mit Eltern, mit Schülerin

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Resolution 2 Sommerferien-Arbeitslosigkeit von jungen Lehrkräften stoppen! Neue hessische Lehrerinnen und Lehrer schon zum 1. August einstellen! → D er hphv fordert das Land Hessen nachdrücklich auf, Lehrkräfte im

Schuldienst (Einstellungserlass Ziffer 1.4.) ist entsprechend zu ändern. Begründung Lehrkräfte aller Schulformen im Vorbereitungsdienst (LiV), die zum 31. Juli 2023 ihre pädagogische Ausbildung an der Schule abschlie ßen, sehen mit gemischten Gefüh

len den Sommerferien entgegen: Denn sie werden erst zum 1. Septem ber 2023, also nur drei Tage vor Un terrichtsbeginn, eingestellt. In der Zwischenzeit hingegen werden sie ei nen vollen Monat lang nicht bezahlt. Anspruch auf Arbeitslosengeld ha ben die angehenden Lehrerinnen und Lehrer nicht, weil sie derzeit »Beam tinnen und Beamte auf Widerruf«

Vorbereitungsdienst, die ihr 2. Staats examen erfolgreich absolviert und eine Einstellungszusage zum nächs ten Schuljahr haben, künftig grund sätzlich zum 1. August eines Jahres einzustellen und nicht erst drei Tage vor Unterrichtsbeginn. Das Einstel lungsverfahren in den hessischen

SCHULE

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