Firstl-Report 91

20 Jahre aktuell

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obwohl doch durch Schulungsmaßnahmen, Zertifizierungen etc. für den Arbeitsschutz weit mehr als erforderlich getan wurde. Meist tritt dieser Ärger auf, wenn die Unfallursache in einem persönlichen Versagen des Verun- fallten liegt und den Unternehmer keinerlei Schuld trifft. Nur für diesen Fall, bei dem den Unternehmer kein Verschulden trifft, ist nach meiner Ansicht die Malus- und Regress- praxis der BG BAU zu überdenken. Ich ver- binde das Wort Malus auch mit dem Wort Bonus. Denn wer mehr tut, muss dafür auch belohnt werden. Ebenso macht im Regress- verfahren der Ton die Musik. Ich will nicht abstreiten, dass noch nicht alle bei der BG BAU verinnerlicht haben, was Dienstleistung am Kunden bedeutet. Nur mit der Aufforde- rung, den Haftpflichtversicherer des Unter- nehmers zu nennen, ohne gleichzeitig eine Begründung des Verschuldens angeben zu müssen, ist es nicht getan. Erfreulicherweise kann ich dazu vermelden: Der Handlungsbe- darf hierzu ist bereits erkannt und Beratun- gen werden stattfinden. Letztlich noch zu den aktuellen Vorgän- gen in der Tariflandschaft des Dachdecker- handwerks. Nach zähen Verhandlungen in- nerhalb der Tarifkommission und auch mit dem Sozialpartner konnte ein neuer Ab- schluss zum Mindestlohn im Dachdecker- handwerk erreicht werden. Ab 01.01.2016 ist ein Mindestlohn von 12,05 € und ab 01.01.2017 ein Mindestlohn von 12,25 € zu entrichten. Das AVE-Verfahren ist in Gang gesetzt. Auch konnten die Lohntarifverhand- lungen nach zähen und langwierigen Ver- handlungen zu einem für beide Seiten akzep- tablen Abschluss geführt werden. Es wurde eine Lösung gefunden, ab 01. August die Lohngruppenstruktur des Bundes zu über- nehmen und den Bestandsschutz der bayeri- schen Lohngruppen zu gewähren, ohne dass sich der Abstand der Löhne der Bestand- schutzinhaber von der neuen Lohngruppen- struktur weiter entfernt. Die neuen Sozialkassentarifverträge der SOKA DACH lassen mit dem neuen Gel- tungsbereich – die AVE wurde erklärt – einen Gewerke übergreifenden Zugriff auf die im Dachdeckerhandwerk Tätigen zu. Auch die Solo-Selbstständigen sind jetzt mit einem monatlichen Mindestbeitrag belegt. Für uns Dachdecker ist außerdem erfreulich, dass die SOKA DACH trotz der Niedrigzins- problematik am Kapitalmarkt eine Nettover- zinsung der Kapitalanlagen von 3,9 % und bei der betrieblichen Altersversorgung (AGA) eine Rentabilität von 4,75 % auswei- sen kann. Auch Ihnen wünsche ich so ertrag- reiche Geschäfte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser,

„Heiß, Spaß, stark“: Das alles durften die Teilnehmer des Landesverbandstags 2015 in Coburg erleben. Herzlichen Dank denen, die gekommen sind. Und wer diesmal nicht da war, sollte aber nächstes Jahr in Bad Wöris- hofen dabei sein. Denn die Innung Schwaben hat in Coburg ein eindrucksvolles „Wellness- Wochenende zum Chillen“ präsentiert. Mer- ken Sie sich schon jetzt den Termin des 110. Landesinnungsverbandstages in Ihrem Ter- minkalender vor: 08. – 10. Juli 2016. Trauriger ist die Bilanz 2014 zum Ar- beitsschutz. Die Zahlen sind ein „heißes Ei- sen“ für die Öffentlichkeit. Aber das Unver- ständnis vieler Kollegen in der Branche er- fordert, dass die Fakten einmal deutlich auf den Tisch kommen. Die im Schwerpunktthe- ma ab Seite 4 genannten Zahlen sind dahin- gehend zu ergänzen, dass die größte Unfall- häufigkeit (belegt durch die 1.000-Mannquo- te) insbesondere bei den Betrieben mit bis zu neun Vollbeschäftigten anzutreffen ist. Dies ist ein Grund mehr, das Augenmerk der Prä- vention zur Vermeidung von Arbeitsunfällen auf genau diese Betriebe zu richten. Und ge- rade die Kollegen in dieser Betriebsgröße müssen sich selbst mehr sensibilisieren. Das Jammern Einzelner („was soll ich noch alles tun“) hilft da keinem weiter. Es muss einfach getan werden. Ohne „wenn“ und „aber“. An der Stelle sei einmal erwähnt, dass die BG Bau gesetzlich verpflichtet ist, der Einhaltung des Arbeitsschutzes nachzu- gehen und versuchen soll, die angetroffenen Probleme „human und praxisnah“ zu lösen.

Wer mit der staatlichen Arbeitsschutzbehör- den schon Kontakt hatte, kann sicherlich be- stätigen: Dort herrschen strengere Töne. Ohne vor Ausführung der Arbeiten eine Beurteilung der Gefährdung vorzunehmen, können keine sicheren Arbeitsplätze für un- sere Mitarbeiter gewährleistet werden. Des- halb darf die gesetzlich geforderte Gefähr- dungsbeurteilung der Arbeitsstellen nicht als Last gesehen werden. Vielmehr ist sie eines der wichtigsten Hilfsmittel für die Vermei- dung von Arbeitsunfällen. Wegen unserer hoch gelegenen Arbeitsplätze und intensiven körperlichen Tätigkeiten kann zwar auch mit dem größten Einsatz ein Arbeitsunfall nie- mals ganz ausgeschlossen werden. Dabei ist die Routine eine der größten Gefahrenquel- len. Aber die Wahrscheinlichkeit eines Ar- beitsunfalls kann mit einer individuellen Ge- fährdungsbeurteilung der Baustelle erheblich reduziert werden. Zur Entlastung des Unternehmers stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, die Verantwortlichkeiten auf mehrere Schultern im Betrieb zu verteilen. Allerdings müssen diese verantwortlichen Personen geschult so- wie mit entsprechenden Befugnissen ausge- stattet werden. Und alles muss dokumentiert werden. Hierzu bietet die BG BAU kosten- freie Schulungen und Weiterbildungsmaßnah- men an, wie der Bericht über das speziell für Netzmonteure entwickelte Seminar zeigt. Ge- rade der Einsatz von begehbaren Arbeits- plattformnetzen ist auch für den Dachdecker eine effektive Möglichkeit der Absturzsiche- rung nach innen. Im Zusammenhang mit dem Thema Ar- beitsschutz möchte ich auch ein anderes dif- fiziles Thema ansprechen: die Malus- und Regresspraxis der BG BAU. Erst in jüngster Vergangenheit berichteten mir Kollegen hier- von. Es ist natürlich zunächst schwierig für manche Kollegen, zu verstehen, wenn ein Betrieb ohne jedes eigene Verschulden in die Malus- oder Regressfalle tappt. Und das,

E d i t o r i a l

I M P R E S S U M

Herausgeber: B AYERN D ACH Gesellschaft zur Förderung des Bayerischen Dachdeckerhandwerks mbH, Ehrenbreitsteiner Str. 5 80993 München Tel. 0 89 / 14 34 09-0 Fax 0 89 / 14 34 09-19 V. i. S. d. P.:

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Ihr Landesinnungsmeister A. Ewald Kreuzer

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