6_2020

NATURGEFAHREN

• Die lokalen und regionalen Kommuni- kationssysteme so konzipieren, dass sie auch in Krisensituationen zuverläs- sig funktionieren (etwa bei Stromausfall).

lokalen Wissens auf Gemeindestufe (vgl. auch Interview auf S. 50). Das BAFU bildet auf kantonaler Stufe «Na- turgefahrenausbildner» aus, die wie- derum die lokalen Naturgefahrenbe- raterinnen und -berater in den Gemeinden und Regionen auf ihre Aufgabe vorbereiten. Naturgefahren- berater können Berufstätige aus dem Verbundsystem Bevölkerungsschutz, Förster, Landwirte oder weitere Perso- nen sein, die ihre Gemeinde oder Re- gion gut kennen. Das Absolvieren der verschiedenenAusbildungsblöcke au- torisiert die Teilnehmenden, in einem kommunalen oder regionalen Füh- rungsorgan die Funktion der/des Spe- zialisten/-in auszuüben und dieses in der Vorsorge, während eines Scha- denereignisses und bei der Schaden- analyse zu beraten. Dabei bringen die Naturgefahrenberaterinnen und –be- rater ihre Kompetenzen unter ande- rem bei der Erarbeitung von Notfall- planungen, bei derWetterbeobachtung vor kritischen und während kritischer Wetterlagen und bei deren Interpreta- tion für den lokalen Kontext ein. https://tinyurl.com/ycuahbnp • Frühwarnsysteme einrichten, betrei- ben und unterhalten. Die Schweiz ist Naturgefahren ausge- setzt. Der bewusste Umgang damit hat deshalb langeTradition. Die Stra- tegie «Sicherheit vor Naturgefahren», die der Bundesrat 2003 zur Kenntnis genommen hatte, leitete denWandel von der reinen Gefahrenabwehr hin zur umfassenden Risikokultur und zum integralen Risikomanagement ein. Die stärkere Nutzung unseres Le- bensraums und die mit dem Klima- wandel zusammenhängende Zu- nahme extremer Wetterereignisse führen dazu, dass Risiken aus Natur- gefahren trotz bisherigen Schutzan- strengungen zunehmen. Gleichzeitig sind die Ressourcen im Umgang mit Naturgefahren begrenzt. Vor diesemHintergrund hat die Natio- nale Plattform Naturgefahren (PLA- NAT) die Strategie «Umgang mit Ri- siken aus Naturgefahren» 2018 aktualisiert. Der Flyer zur Strategie 2018 liegt dieser Ausgabe der «Schweizer Gemeinde» bei. Er kann unter www.planat.ch auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoro- manisch bezogen werden. Strategie zum Umgang mit Risiken aus Naturgefahren

REGENERATION

Lebensräume sichern Regeneration ist nicht gleichzusetzen mit einer möglichst raschen Wiederherstel- lung des Zustands, der in einem be- stimmten Gebiet vor einem Schadener- eignis bestanden hat. Vielmehr geht es in dieser Phase um den vorläufigen Schutz der betroffenen Gebiete und um die angemessene Sicherung der Lebens- räume. • Wichtige Infrastrukturen (Strom,Was- ser, Strassen, Telekommunikation) wiederherstellen. • Bei beschädigten Bauten oder Anla- gen permanente Objektschutzmass- nahmen vornehmen oder anordnen. • Zerstörte oder stark beschädigte Bau- ten und Anlagen, die dem Aufenthalt von Mensch oder Tier dienen, dürfen ohne vorgängige und umfassende Ge- fahrenbeurteilung nicht leichtfertig wiederaufgebaut werden. Lehren ziehen In der Phase der Regeneration sollen keine baulichen Präjudizien geschaffen werden. Massnahmen zum langfristigen Schutz vor Naturgefahren erfolgen erst in der Phase der Vorbeugung (auf der Grundlage einer vertieften Gefahren- und Risikobeurteilung). Unmittelbar nach einem Schadenereignis sind aber folgende Schritte sinnvoll: • Überschwemmungsflächen, Abfluss- korridore, Sturzräume und Lawinen- gebiete in der Nutzungsplanung (Orts- planung) ausscheiden und dauerhaft sichern. • Insbesondere ist der Raumbedarf der Fliessgewässer zu respektieren (ge- mäss den Grundsätzen, die in den Wasserbaugesetzen des Bundes und der Kantone festgeschrieben sind). • Bevölkerung über die weiterhin vor- handenen Gefahren und Risiken infor- mieren, denn die persönliche Kennt- nis der Gefahrensituation ist der erste Schritt zur eigenverantwortlichen Vor- beugung und Vorsorge. Diese Zusammenstellung ist eine aktualisierte Übersicht des Leporellos aus dem Jahr 2009. Quelle: Plattform Naturgefahren der Alpenkonvention (PLANALP)

BEWÄLTIGUNG

Vorkehrungen treffen Die Bewältigung aussergewöhnlicher Ereignisse beginnt nicht erst, wenn Ge- wässer über die Ufer getreten, Hitzewel- len angerollt, Hänge abgerutscht, Lawi- nen niedergegangen sind und Erdbeben zu Schäden geführt haben. Die Bewältigung setzt schon viel früher ein, nämlich mit vorsorglichen Massnah- men, die das Ausmass der Ereignisse und die Höhe der Schäden mindern. Diese vorsorglichen Massnahmen tra- gen entscheidend dazu bei, dass die nachfolgenden Interventionen erfolg- reich durchgeführt werden können. • Temperatur-, Niederschlags- und Ab- flussvorhersagen bzw. Schneebulle- tins konsequent verfolgen. • Führungsorgane warnen und rechtzei- tig einberufen. Notfallorganisation vor- bereiten; Einsatzmittel bereitstellen. • Verlässliche Beobachtungen vor Ort erheben und anhand guter Ortskennt- nisse bewerten. • Bevölkerung informieren und alarmie- ren. • Evakuierungen anordnen. Einsatz auslösen Seit seiner Reform im Jahr 2004 ist der Bevölkerungsschutz als zivilesVerbund- system organisiert. Darin arbeiten fünf Partnerorganisationen zusammen, so- bald Interventionen nötig werden: die Feuerwehren, die Polizei, die Sanität, die technischen Dienste der Gemeinden und der Kantone sowie der Zivilschutz. Sie stellen Führung, Schutz, Rettung und Hilfe bei der Bewältigung ausserordent- licher Lagen sicher. • Durch temporären Objektschutz ein- zelne Gebäude oder begrenzte Ge- biete vor Schäden bewahren (zum Beispiel mit Sandsackbarrieren oder mobilen Schutzsystemen). • Verletzte bergen, betreuen und ab- transportieren. Räumungsarbeiten aufnehmen. • Wetterbeobachtung organisieren und entsprechendes Alarmkonzept aufstel- len, denn Wetterwechsel gefährden alle jene Leute, die mit Bergungs- und Räumungsarbeiten beschäftigt sind. • Notunterkünfte undVerpflegungsstel- len betreuen. • Ereignisdokumentation erstellen.

Weitere Infos: www.planat.ch

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SCHWEIZER GEMEINDE 6 l 2020

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