IBO Book - SZGE2

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VERTRIEBS- UND MARKETINGPLAN

Gute Verkaufs-Praktiken

HERBALIFE-Mitglieder haben sich verpflichtet, ihre Kunden ethisch und fair zu behandeln. Wenn Sie Ihren Kunden HERBALIFE-Produkte präsentieren: • Sagen Sie Ihren Kunden, wer Sie sind und welche Produkte Sie verkaufen. • Geben Sie korrekt und wahrheitsgemäß Auskunft über Preis, Qualität, Vorteile, Menge und Verfügbarkeit der von Ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen. • Stellen Sie Quittungen mit allen erforderlichen Angaben aus. • Stellen Sie sich immer als selbständiges HERBALIFE-Mitglied vor. • Geben Sie Kunden vor dem Erwerb der HERBALIFE-Produkte angemessene Hinweise über die Produktverwendung. • Erläutern Sie die Gold-Standard Garantie von HERBALIFE. • Erläutern Sie die HERBALIFE 30-Tage-Geld-zurück-Garantie. • Respektieren Sie die Privatsphäre Ihrer Kunden und rufen Sie sie nur zu vereinbarten Zeiten an. • Respektieren Sie das Recht Ihrer Kunden ein Verkaufsgespräch zu beenden. • Sorgen Sie dafür, dass die Produkte kühl und trocken gelagert sind. • Setzen Sie die Produkte nicht direktem Sonnenlicht aus und lagern Sie sie nicht an warmen Orten, etwa im Kofferraum Ihres PKWs. • Sorgen Sie immer dafür, die Produkte Ihren Kunden pünktlich und in gutem Zustand zu liefern.

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Ebay und andere Internet-Auktionsseiten:

HERBALIFE-Produkte versteigern Käufe und Verkäufe auf Auktionen schwächen die persönliche Beziehung, die HERBALIFE-Mitglieder zu ihren Kunden aufbauen, darüber hinaus schädigen sie die Marke HERBALIFE und das Image, das HERBALIFE für seine Produkte anstrebt. Deshalb ist es Mitgliedern untersagt (direkt oder über Dritte) HERBALIFE-Produkte in einer Art anzubieten, dass sie hierfür offene Gebote anfordern oder erhalten. Das gilt auch für das Ermöglichen solcher Verkäufe. Dieses Verbot gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für das Anfordern und Erhalten von Geboten für HERBALIFE-Produkte im Internet, auf kommerziellen Auktions- Internetseiten, bei Online- Auktionen oder auf ähnlichen Wegen. Verkäufe über kommerzielle Auktions-Internetseiten, Online-Auktionen oder jede andere, bei HERBALIFE als Internetseite mit Auktionszweck bekannte Internetseite, sind auch dann nicht erlaubt, wenn die Angebote zu Festpreisen erfolgen.

Einzelhandelsbestellschein:

HERBALIFE-Mitglieder müssen laut Gesetz ihren Kunden nach einem Verkauf einen Einzelhandelsbestellschein zukommen lassen. Einzelhandels-Bestellscheine sind auf MyHerbalife verfügbar.

Alle aktuellen Verhaltensregeln finden Sie auf MyHerbalife.ch

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