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IHR WEG ZUR KUR UND GVA

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3 TERMIN- RESERVIERUNG

WUNSCH- KURORT

KUR/GVA BEANTRAGEN

Grundsätzlich kann jede Person, die sozialversichert ist, eine Kur/ GVA beantragen. Achten Sie bitte darauf, dass der medizinische Sachverhalt von Ihrem Arzt oder Krankenhaus möglichst klar und detailliert im Kurantrag angege- ben wird. Sie erleichtern damit Ihrer Versicherung die Entschei- dung und die Auswahl.

Bei der Kurantragsstellung steht Ihnen die Möglichkeit frei, einen Wunschort für die beabsichtigte Kur zu nennen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der gewünschte Kurort die notwendi- gen medizinischen Voraussetzun- gen dafür bietet. Die angegebe- nen Wünsche hinsichtlich Kurort bzw. des Kurzentrums werden meist berücksichtigt. Im Rahmen der GVA können Sie Ihren Auf- enthalt auch auf zwei plus eine Woche aufteilen.

Ihr Antrag ist nun in Bearbeitung. Alle geben ihr Bestes. Bitte warten Sie den positiven Bewilligungs- bescheid unbedingt ab, ehe Sie die Kur/GVA antreten. Die meis- ten Versicherungen lehnen eine nachträgliche Kostenübernahme ab. Nach Einreichen der Kosten- übernahmeerklärung bei uns wird Ihnen der Kurtermin zeitgerecht übermittelt. Neben der Kureinbe- rufung erhalten Sie eine kleinen „Packliste“ für den Kuraufenthalt.

3 4 l W E G Z U R KU R I N F O R M AT I O N E N

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