Fortbildung aktuell [ Das Journal ] 2/2018

SINNVOLLER EINSATZ VON REZEPTURARZNEIMITTELN

und benennt Felder, in denen die Berufe sich gegenseitig unterstützen können, ohne die jeweiligen Kompetenzen des an- deren zu beschränken. Solche Initiativen zeigen, dass die Bereitschaft für die inter- disziplinäre Kommunikation vorhanden ist und sie weiter gefördert werden sollte. REFERENZEN & LITERATUR 1 Bundesapothekerkammer. Leitlinien zur Quali- tätssicherung einschließlich Kommentare und Arbeitshilfen, „Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimm- ten Rezeptur- und Defekturarzneimittel“, (5. Revision, Stand 25.11.2015). www.abda.de. Lesedatum: 07.03.2018. 2 Pharmazeutisches Laboratorium des DAC/NRF. Tabellen für die Rezeptur – Plausibilitätsprü- fung in der Apotheke. 10. Auflage. Govi (Im- print) in der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH, Eschborn. 2018. 3 Gesellschaft für Dermopharmazie. Wirk- stoffdossiers für externe dermatologische Rezepturen. 2013. www.gd-online.de/german/ veranstalt/images2013/GD_Wirkstoffdos- siers_30.08.2013.pdf. Lesedatum: 07.03.2018. 4 Linse L, Erdmann H. Pädiatrische Dosistabellen. 15. Auflage. Wissenschaftliche Verlagsgesell- schaft, Stuttgart 2017. 5 Haffner F, Schultz O-E, Schmid W, Braun R. Normdosen gebräuchlicher Arzneistoffe und Drogen. 22. Auflage. Wissenschaftliche Verlags- gesellschaft, Stuttgart 2017.

KURZZUSAMMENFASSUNG: Die Kommunikation zwischen Ärzten und Apothekern bei der Verordnung und Herstellung der Rezepturarzneimittel ist wichtig und sollte von beiden Seiten als Chance für die Zusammenarbeit im Sinne des Patienten gesehen werden. Wichtige Punkte für die reibungslose Umsetzung der Verschreibungen von Rezepturarznei- mitteln sind: • Gebrauchsanweisung muss bekannt sein; bei dermatologischen Rezepturarzneimitteln sind detaillierte Angaben für den Apotheker sehr hilfreich (Abb. 3). • Überschreitung oberer Richtkonzentrationen ist vom Arzt mit „!“ zu kennzeichnen. • Konservierung ist der Normalfall, Nichtkonservierung ist vom Arzt auf der Verordnung anzugeben. • Wirkstoffaustausch nur nach Arztrücksprache; Externsteroide genau angeben. • Festlegen, was mit dem Arzt besprochen werden muss und was eigenverantwortlich ge- regelt werden kann.

6 Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG). S2k-Leitlinie zum Gebrauch von Präparationen zur lokalen Anwendung auf der Haut (Topika). 2017. 7 Pulst A, Justus I, Schmiemann G. Kommuni- kation zwischen Apothekern und Ärzten bei potenziell schweren Arzneimittelinteraktionen. Dtsch med Wochenschr. 2018 4: e18-e24. 8 Ditzel P. Arzt und Apotheker – Hand in Hand – 4. Münsteraner Gesundheitsgespräche. DAZ. 2016 17: 72. 9 Pharmazeutisches Laboratorium des DAC/NRF (Hrsg.). Standardisierte Rezepturen – Formel- sammlung für Ärzte. 9. Auflage. Govi (Imprint) in der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apo- theker GmbH, Eschborn. 2017: 5–6.

10 Melhorn S. Rezepturen mit Fertigarzneimitteln – Fertigarzneimittel vs. Rezepturarzneimittel. Hautarzt. 2017 68: 766–768. 11 Melhorn S. Regionale Hautarzt-Apotheker- Gespräche in der Qualitätszirkelarbeit in Westfalen-Lippe. Abschlussbericht zum Projekt der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe. www. akwl.de/apothekerstiftung/inhalt.php?lid=902. Lesedatum: 07.03.2018. 12 Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Ärztekam- mer Westfalen-Lippe, Apothekerkammer und Ärztekammer verabschieden gemeinsames Positionspapier: Kooperation zumWohle des Patienten (Baumberger Impuls). 2015.

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