Fortbildung aktuell [ Das Journal ] 2/2018

CANNABIS IN DER APOTHEKE IM JAHR 2018

ABBILDUNG 5a: Dronabinol eingewogen (Pulver, kein Harz!)

GRUNDLAGE FÜR DIE TAXATION Cannabis-haltige Zubereitungen

PZN 06460665 [Cannabisblüten-Zubereitungen, ölige Cannabisölharz-Lösung, ölige / ethanolische Dronabinol-Tropfen, Dronabinol-Kapseln, ölige Cannabidiol-Lösung] Cannabis-Blüten (unverarbeitet): PZN 06460694 Cannabis-haltige Fertigarzneimittel ohne PZN: PZN 06460671

• Der Patient willigt einer anonymisier- ten Begleiterhebung ein. Die Preisbildung geschieht für die Fertig- arzneimittel Canemes® und Sativex® auf Basis der Arzneimittelpreisverordnung. Wird eine Rezeptur hergestellt, gilt § 5 der AMPreisV, beim „bloßen Umfüllen“ gilt § 4 AMPreisV. – CAVE: Wenn die Apotheke doch einen Einzelimport eines Cannabis- haltigen Fertigarzneimittels vollziehen sollte, muss – wie bei allen anderen Einzel- importen auch – seitens der Apotheke ein Kostenvoranschlag zur Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenversicherung einholen. Damit ist die Kostenerstattung nicht an eine konkrete Indikation oder Indikationsliste geknüpft. Private Verord- nungen dürfen selbstverständlich sowie- so unabhängig von den drei genannten Aspekten erfolgen. Wichtig ist die Tatsa- che, dass eine Genehmigung der Kosten- übernahme durch die jeweilige Kranken- kasse vor Beginn der Therapie einzuholen ist. Für diese Genehmigung ist der zustän- dige Arzt verantwortlich und nicht die Apotheke, oder anders formuliert: Die Ver- ordnungsfähigkeit prüft der behandelnde Arzt. Nach übereinstimmenden Veröf- fentlichungen verschiedener Landes-Apo- thekerverbände sind die Apotheken nicht prüfpflichtig, was die Kostenübernahme durch die jeweilige gesetzliche Kranken- versicherung angeht. Eine Ablehnung der Kostenübernahme kann nur in begründe- ten Ausnahmefällen erfolgen. Die vorge- gebene Frist zur Genehmigung liegt bei drei Wochen (bei Einschalten des Medizi- nischen Dienstes der Krankenkassen fünf Wochen). Lediglich bei einer Verordnung im Rahmen einer spezialisierten ambu- lanten Palliativversorgung muss innerhalb von drei Tagen entschieden werden. Nach SGB V gilt diese Neuregelung der Kosten- übernahme für Cannabis-Blüten, Canna- bis-Extrakt, Dronabinol sowie Nabilon und damit auch für die Fertigarzneimittel

für unverarbeitete Cannabis-Blüten oder § 5 AMPreisV für alle Rezepturen. Es sind außerdem verschiedene Cannabis-Son- der-Pharmazentralnummern statt (!) der üblichen Rezeptur-PZNs aufzudrucken. Abschließend muss dafür sensibili- siert werden, dass eine Berechnung der Herstell-Sets für die Dronabinol-Zube- reitung mit der Gefahr einer Retaxation in Höhe von ca. 18 Euro (in Abhängigkeit vom EK und dem jeweiligen Anbieter) einhergeht. Dieser Betrag entspricht der Preisdifferenz zwischen den Einzelbe- standteilen und dem Herstell-Set. Ob ein entsprechend begründeter Einsatz und damit die Abrechnung des Herstell-Sets dies verhindert, muss im Einzelfall mit dem jeweiligen Apothekerverband be- sprochen werden. Letztlich gilt es festzu- halten, dass aus Sicht der Autoren die Be- schaffung der Einzelbestandteile in kurzer Zeit kaummöglich ist. Eine Arbeitserleich- terung stellen die Herstell-Sets ohne wei- tere Diskussion sowieso dar. Einewesentliche Triebfeder der neuen Cannabis-Gesetzgebung war die Aussicht, dass eine vom Arzt verordnete Cannabis- Therapie auch durch die gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet wird. Damit wird im Gegensatz zur ehemaligen, durch eine Sondergenehmigung § 3 Abs. 2 BTMG legitimierten Selbsttherapie der Zugang zu Medizinal-Cannabis von etwai- gen finanziellenMöglichkeiten des Patien- ten abgekoppelt. In § 31 SGB V werden drei Bedingun- gen für die Kostenübernahme von Canna- bis-Blüten, einem Cannabis-Extrakt und den Wirkstoffen Dronabinol sowie Nabi- lon beschrieben: • Es gibt keine Therapiealternative für ei- nen schwerkranken Patienten. • Es gibt eine Aussicht auf Linderung der Symptomatik oder Besserung der Erkrankung.

ABBILDUNG 5b: Cannabidiol mit mittel- kettigen Triglyceriden

ABBILDUNG 5c: Lösen von Cannabidiol in Triglyceriden mit Hilfe eines Glasstabes

28 / AKWL Fortbildung Aktuell – Das Journal

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