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ALTKLEIDER IN DER NEUEN VVEA Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsor- gung von Abfällen (VVEA) räumt der Vermeidung, Ver- minderung und gezielten Verwertung von Abfällen einen höheren Stellenwert ein. Diese tritt nach einer Übergangsfrist per 01.01.2019 in Kraft. Altkleider sind Siedlungsabfälle und deshalb in der neu- en Verordnung explizit erwähnt (unter Artikel 13): «Die Kantone sorgen dafür, dass verwertbare Anteile von Sied- lungsabfällen wie Glas, Papier, Karton, Metalle, Grünabfälle und Textilien so weit wie möglich getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden.» TEXAID unterstützt seit über 35 Jahren zahlreiche Gemeinden bei der Umsetzung des ökologischen Textilrecyclings. Sie bietet den Gemeinden individuelle Sammelsysteme und sorgt für eine professi- onelle Weiterverwertung der abgegebenen Textilen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine massgeschneiderte Lösung für Ihre Gemeinde zu finden. Kontakt: info@texaid.ch / 041 874 54 00

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SCHWEIZER GEMEINDE 10 l 2017

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