12 2014

FINANZEN

hördenmitglieder in Zukunft einfacher sein, sich in der Rechnung der Gemeinde zurechtzufinden. Möglicherweise kann dies sogar dazu beitragen, dass sich künftig mehr Bürger in den Gemeinden engagieren wollen», hofft Widmer. Wenig Sorgen in Solothurn Thomas Steiner, Leiter Gemeindefinan- zen und Chefstellvertreter im Amt für Gemeinden des Kantons Solothurn, macht sich generell weniger Sorgen: Aus einer Sicht ist das neue Rechnungsle- gungsmodell mit einem Vorlauf von mehreren Jahren gut einführbar. Dass HMR2 nicht mehr so einfach sei wie das Vorgängermodell, liege in der Natur der Sache: «DieWelt ist seit der Einführung von HRM1 vor fast 30 Jahren komplexer geworden, und die Rechnungslegung widerspiegelt dies eins zu eins. Mehr Transparenz bedeutet halt auch mehr Informationen.» Nachbesserungen sind aus seiner Sicht nicht nötig. HRM2 lasse genügend Spielraum und Wahlfreihei- ten, um das System je nach Gegeben- heiten anzupassen. Zuversichtlich ist ebenfallsThomas Kuoni, stellvertretender Direktor der Finanzver- waltung der Stadt Zürich und Präsident

des Verbands Zürcher Finanzfachleute VZF: «Die vermeintlich grösste Knack- nuss bei der Einführung der neuen Rech- nungslegungsnormen, dieAnlagenbuch- haltung, hat sich in praxi als weniger problematisch herausgestellt als erwar- tet. Dafür war die Einführung des neuen Kontenplanes komplexer und aufwendi- ger als erhofft.» Wenn das neue Rech- nungslegungsmodell aber einmal einge- führt sei, gebe der Betrieb keinen zusätzlichen Aufwand. Gemäss Kuoni konnten die mit der Ein- führung der neuen Rechnungslegung verbundenen Ziele erreicht werden. Die Annäherung der Begrifflichkeiten an privatwirtschaftliche Gegebenheiten sorge sicher für eine bessere Miliztaug- lichkeit der neuen Lösung. Das gleiche gelte für denAnhang: «Wo bisher Inven- tarveränderungen über 1000 Franken gezeigt wurden, sind nun relevante In- formationen über Beteiligungen, Even- tualverpflichtungen usw. zu finden. Mit der Geldflussrechnung wird ganz nach dem Motto ‹Nur Bares ist Wahres› auf einen Blick aufgezeigt, ob Investitionen über selber erarbeitete Mittel oder fremde Mittel finanziert werden.» Für Kuoni ist dies ein überaus wichtiges In-

strument. Es sei nicht nur vergangen- heitsbezogen, sondern habe auch für die mittelfristige Planung einen sehr hohen Stellenwert. Knackpunkt Restatement Unsicherheiten gibt es sowohl im Kan- ton Zürich wie auch in vielen anderen Kantonen bezüglich der Bewertung des Verwaltungsvermögens zum Einfüh- rungszeitpunkt, dem sogenannten Res- tatement. Nach Kuoni bestehen ver- schiedene Ideen, zu welchem Wert die Überführung erfolgen sollte: «Aus rein fachlicher Sicht ist klar, dass die vorhan- denen Positionen zum Einführungszeit- punkt neu bewertet werden müssen. Nur so verdient HRM2 von Beginn weg das Label ‹true and fair›.» Schlussendlich zähle aber, was politisch machbar sei. Und sowerde es viele Kantone geben, die aus finanzpolitischen Überlegungen auf ein Restatement verzichten würden. Mit demVerzicht auf ein Restatement schwin- det natürlich die Vergleichbarkeit, die schweizweit erwünschte Harmonisierung der Rechnungslegung unter den Kantonen lässt sich so nur noch teilweise erreichen.

Fredy Gilgen

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