Betriebsanleitung FISCHER Pedelec

Garantiebestimmungen

Wichtig! Um Ihre Garantie zu aktivieren, müssen Sie sich und Ihr eBike bis spätestens 4 Wochen nach Kaufdatum auf unserer Homepage www.fischer- fahrradshop.de oder per Post registrieren.

1. Eine Garantie gewähren wir nur nach erfolgter Registrierung innerhalb 4 Wochen nach Kaufdatum auf unserer Homepage und ausschließlich gegenüber Verbrauchern. Ein Verbraucher ist in diesem Sinne jede natürliche Person, die eines unserer E-Bikes zur Eigennutzung von einem durch uns direkt belieferten Händler neu gekauft hat und dies per Kaufbeleg nachweisen kann. Unabhängig von unserer Garantie stehen jedem Verbraucher gegenüber seinem direkten Verkäufer die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung zu. Wir gewähren keine Garantie, wenn das E-Bike zum Wiederverkauf, zur gewerblichen Nutzung oder zur Nutzung im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit verwendet wird. 2. Garantieleistungsansprüche sind nur innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren, gerechnet ab Kaufdatum, zu erheben. Die Garantie ist nicht übertragbar und wird auch nicht durch den Austausch eines Teiles verlängert. Die Garantiezeit des Rahmens beträgt 30 Jahre. Unsere Garantie umfasst folgende Servicepunkte für Sie: ► Wir gewähren eine Garantie von bis zu drei Jahren ab Kaufdatum auf alle Anbauteile, außer Verschelißteile ( S.100 ). Die Garantie gilt nur für Material- und Verarbeitungsfehler und nur bei Vorlage des Original- Kaufnachweises mit Angabe des Kaufdatums. Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt werden.

- Die Garantiezeit für Akkus ist wie folgt gestaffelt: o Akkus aus der Ecoline-Serie: 12 Monate o Akkus aus der Proline-Serie: 18 Monate

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