Blickpunkt Schule 3/2024

Foto: Falco Müller-Riesa/AdobeStock

Im Brennpunkt: Gendersprache

Gendersprache an den hessischen Schulen – eine chronologische Übersicht

Das Thema ‘Gendersprache an den hessischen Schulen’ steht bereits seit dem letzten Jahr im Fokus der öffentlichen Diskus sion. Im Koalitionsvertrag vom 18. Dezem ber 2023 heißt es auf Seite 56: Wir werden festschreiben, dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Insti- tutionen (wie Schulen, Uni versitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orien tierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt. Auf die Verwendung der sogenann ten Gendersprache werden wir daher zukünftig landesweit verzichten. In einem Schreiben des HMKB an die Schulen aus der vorletzten März woche 2024 wurde auf Folgendes hingewiesen:

2023 – Hinweise zur Durchfüh rung’ weisen wir erneut darauf hin, dass das Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschrei bung bei der Korrektur und Be wertung der schriftlichen Prü fungen anzuwenden ist.

Verkürzte Formen zur Kenn zeichnung mehrgeschlecht- licher Bezeichnungen imWort inneren, insbesondere • mit Genderstern (Asterisk): zum Beispiel Schüler*innen, • mit Binnen-I (wortinterne Großschreibung): zum Beispiel SchülerInnen, • mit Unterstrich (Gender Gap): zum Beispiel Schüler_innen, • mit Doppelpunkt (wortinter Bevorzugt soll die Verbindung der weiblichen und der männli chen Form verwendet werden, wobei die feminine Form grundsätzlich voranzustellen ist. Daneben sind Umschreibungen und Alternativformulierungen, welche die Geschlechter nicht ausdrücklich benennen und in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung stehen, möglich. ne Sonderzeichen): zum Beispiel Schüler:innen.

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Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Schreibweisen mit Asterisk (‘Gender-Stern’), Unterstrich (‘Gen der-Gap’), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeich nung mehrgeschlechtlicher Bezeich nungen im Wortinnern als Fehler ge wertet werden müssen. Sollten diese Schreibweisen in Abiturarbeiten mehrfach verwendet werden, handelt es sich ab der zweiten Verwendung um einen Folgefehler. In einem weiteren Schreiben des HMKB unter anderem an die Schulen mit dem Titel ‘Geschlechtergerechte Schreibweise und Bezeichnung von Personen in der Hessischen Landes verwaltung’ vom 22. April 2024 heißt es:

1. Für den dienstlichen Schrift verkehr ist das amtliche Regel werk des Rates für deutsche Rechtschreibung zu beachten. Folgende Schreibweisen sind nicht zu verwenden:

12. Umgang mit Schreibweisen Die Coronaausnahmeregelun gen besitzen – wie angekün digt – keine Gültigkeit mehr. Bezugnehmend auf un ser Schreiben ‘Landesabitur

SCHULE

Boris Krüger, Chefredakteur Blickpunkt Schule

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