BayernDach Magazin 1-2017

BETRIEBE

Sicherheit

bestätigt Hinz. Der Baustromanschluss wurde vom Auftraggeber SPIE selbst verlegt und vom ausführen- den Betrieb zur Nutzung übernommen. Dach-Rand- bereiche, an denen nicht gearbeitet wird und für die daher kein Gerüst notwendig war, wurden durch Sperrketten mit mehr als 2 m Randabstand zur Dach- kante deutlich sichtbar abgesichert. Der Facility-Management-Spezialist und Auftragge- ber SPIE ließ die Baustelle permanent durch unan- gemeldete Sicherheitsüberprüfungen überwachen. Einzige Beanstandung bisher: Die leeren Gasflaschen wurden auf Hinweis der Sicherheitsexperten vom breiten Gerüst entfernt und in den Kehlrinnen zwi-

sein muss. In einem zweiten Sperrbereich ist der Standplatz des Material- und Werkzeugcontainers. Auch in dem eigentlichen Baubereich auf dem Dach herrscht doppelte Sicherheit. Zusätzlich zu den er- forderlichen Geländern wurden Schutznetze mon- tiert, die jeweils nur die beiden Eingangsbereiche zu den Treppentürmen offenlassen. Von den hier be- schäftigten Dachdeckern werden diese Treppentür- me übrigens sehr begrüßt, weil sie es ermöglichen, auch kleinere Materialmengen wie eine Rolle Bitu- menbahn bequem und sicher aufs Dach zu bringen. Das Standgerüst mit seiner doppelten Laufbohlen- breite ist durch zusätzliche schmale Laufgitter zur Fassade hin abgesichert. „Hier gibt es keinen Spalt zwischen Gerüst und Fassade von mehr als 15 cm“, Ein Bauzaun grenzt den Arbeitsbereich von den Verkehrswegen ab. Beim Kraneinsatz wird der Zugang zum Gebäude über den Fluchttunnel (li. im Bild) umgeleitet.

schen den Tonnendächern bis zur Abholung gela- gert. Natürlich ebenso mit Keilen vor Rollbewe- gungen geschützt wie die auf dem Dach gelagerten Bitumenrollen. Und was kostet so viel Sicherheit? „Die Kostenan- teile für Gerüst und eigentliche Dachdeckerarbeit liegen hier nicht weit auseinander“, so Bauleiter Jür- gen Hinz. In der nächsten Ausgabe sprechen wir mit dem ausführenden Dachdecker-Innungsbetrieb von Hartmut Bergener über dieses Projekt. Leere Gasflaschen und Bitumenrollen dürfen – mit Keilen gesi- chert – nur in den Kehlrinnen zwischen den Tonnendächern ge- lagert werden.

Absperrketten markieren die 2-m-Randbereiche zur Dachkante.

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