Blickpunkt Schule 2/2024

zur Vertreterversammlung 2024 des Hessischen Philologenverbandes e.V. 31. Oktober und 1. November 2024 Stadthalle Wetzlar | Brühlsbachstraße 2b | 35578 Wetzlar EINLADUNG

Vorankündigung

8. Beschlussfassung über den Haushaltsplan 9. Beschlussfassung über satzungs ändernde Anträge zur Vertreter versammlung 10. Beschlussfassung über die Anträge zur Vertreter- versammlung Freitag, 1. November 2024, 9:00 Uhr 11. Bestimmung der Rechnungs- prüfer 12. Bekanntgabe der besten Werber 13. Wahl des Ortes der nächsten Vertreterversammlung →

Donnerstag, 31. Oktober 2024, 10:00 Uhr 1. Eröffnung der Veranstaltung durch den Vorsitzenden 2. Wahl der Mandatsprüfungs- kommission 3. Beschlussfassung über die Resolutionen 4. Referat vom Minister für Kultus, Bildung und Chancen, Armin Schwarz 5. Arbeitsbericht der Vorsitzenden, Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 6. Aussprache über die Berichte 7. Entlastung des Vorstandes

Foto: magele-picture/AdobeStock

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Die Vertreterversammlung (VV) ist das oberste beschlussfassende Organ des Hessischen Philologenverbandes e.V. Dort werden die Grundsätze der Verbands arbeit festgelegt. Stimmberechtigt sind bei der Vertreterversammlung die Vertrau ensleute an den Schulen und an den Studienseminaren. Alle Mitglieder und Organe des hphv sind berechtigt, Anträge an die Vertreterversammlung zu stellen. Ihre Anträge für die Vertreterversammlung 2024 sind gemäß unserer Satzung (§ 10 Abs. 6) und der Geschäftsordnung für die VV (§ 2 Abs. 2) bis spätestens 13. September 2024 in der Geschäftsstelle – vorzugsweise in elektronischer Form an sekretariat@hphv.de – einzureichen. HESSISCHER PHILOLOGENVERBAND e.V. Vorstand Wir möchten Sie schon jetzt darauf hinweisen, dass die Anmeldungen zur diesjährigen Vertreterversammlung ausschließlich digital über unsere Website erfolgen werden. Sie erhalten Ihre Einladungen wie gewohnt per Post mit genauen Hinweisen, wo und wie Sie sich anmelden können. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Bestätigung mit allen erforderlichen Informationen. Der Verband trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Delegierten für beide Veranstaltungstage. Da die Anzahl der teilnehmen den Personen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt an das Hotel über- mittelt werden muss, um hohe Stornierungsgebühren zu vermeiden, werden Anmeldungen nur in einem festgelegten Zeitraum möglich sein. Wir bitten um Verständnis. Ankündigung

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