Blickpunkt Schule 2/2024
Info 7 Tipps zum eigenen Schutz vor Enkeltrick 2.0 1. Keinen Rückruf unter der vor gegebenen Nummer der be haupteten ‘Polizei’ tätigen, da man erneut bei den Betrügern statt bei der Polizei landet. 2.Die Polizei oder das entspre chende Krankenhaus unter regulärer Nummer anrufen. 3.Den Enkel oder die Enkelin unter bisheriger Nummer selbst anrufen, selbst wenn eine vermeintlich neue Num mer von den vermeintlichen Betrügern angegeben wird. 4.Auf keinen Fall Unbekannte in die Wohnung einlassen, ggf. vor der Tür lassen und parallel die echte Polizei anrufen: 110! Auto und Autokennzeichen notieren, ggf. durchs Fenster mit Handy Fotos machen! 5.Die Polizei aller Landesver bände betont, dass sie nie mals die hier beschriebene Praxis der Betrüger selbst anwendet: Sie würde niemals in Telefonaten Bargeld oder Videos der anvisierten Personen. All dies belegt auch, dass hier nicht zufällig, sondern gezielt die Opfer ausgesucht werden. Auch andere Personen des Umfelds als die Enkel können Zielscheibe der Stimm- gewinnung sein. 6. Über den Vorfall, auch wegen der Statistik, in jedem Fall die Polizei benachrichtigen: 110! Gegebenenfalls wird die Polizei sogar mit ihnen zu sammen den Betrügern eine Falle stellen! 7. Auch um das für sich zu verarbeiten, sprechen Sie mit einem Vertrauten darüber! Schmuck verlangen und privat abholen! Niemals!
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Service
Rechtsberatung und Rechtsschutz Als Mitglied erhalten Sie … Rechtsschutz in allen dienstrechtlichen Fragen und Belangen. Umfasst werden insbesondere Fragen des Beamtenrechts, des Arbeitsrechts, Ablauf 1. Kontaktaufnahme mit unserem Justiziar, schriftlich, telefonisch 0611 300865 bzw. 0162 9564405 oder per Mail dietz@hphv.de. Erstberatung schriftlich, telefonisch oder bei einem persön- lichen Termin. Sprechstunde ist Dienstag und Donnerstag 12:00 bis 15:00 Uhr. 2. Einreichen der Unterlagen und Prüfung der Rechtslage durch den Justiziar. Beratung und Unterstützung bei weiteren Schritten. 3. Sollte festgestellt werden, dass weitere Erfolg versprechende Unterstützung in berufsspezifischen Angelegenheiten nötig ist, etwa ein Prozess, eine Vertretung in einer Straf- oder Disziplinar sache, eine sozialrechtliche Streitigkeit (Feststellung des GdB), ein Konkurrentenstreitverfahren oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfahren, dann erfolgt die Vertretung durch unsere kompetenten und erfahrenen Anwältinnen und Anwälte im dbb Dienstleistungszentrum. Diese sind mit den Besonderheiten des öffentlichen Dienstes bestens vertraut, denn sie arbeiten fast ausschließlich für Beamtinnen und Beamte und sonstige Beschäftigte im öffent lichen Dienst, nicht nur an öffentlichen Schulen sondern auch an Schulen in privater/kirchlicher Trägerschaft. Die Rechtsschutzgewährung ist für unsere Mitglieder absolut kostenfrei. → → → → → → der Lehrerdienstordnung sowie des Schul- und Prüfungsrechts, des Vorbereitungsdienstes und des Personalvertretungsrechts.
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SCHULE
Bleiben Sie wachsam und besonnen!
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