Blickpunkt Schule 2/2023

Neuigkeiten aus dem Hauptpersonalrat (HPRS)

Berichte

Information zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes (HSchG)

A m7. Dezember 2022 be Änderung des Hessischen Schulge setzes’, welches nach seiner Verkün dung im Gesetz- und Verordnungs blatt inzwischen in Kraft getreten ist. Wesentliche Neuerungen, welche sich aus der Gesetzesänderung erge ben und die für die Arbeit in den Schu len von besonderem Interesse sind, sind folgende – ausgewählte – Punkte: a) Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch Es ist nun Aufgabe der Schulen, ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu er stellen. Die Schulleitungen werden zeitnah informiert, welche Rah menbedingungen diesbezüglich erfüllt werden müssen und welche Unterstützungsmöglichkeiten bei der Entwicklung des Konzepts möglich sind. b) Stärkung des Ganztagsangebots Der Rechtsanspruch auf ganz- tägige Förderung der Kinder im Grundschulalter gilt aufgrund der entsprechenden bundeseinheitli chen Vorgabe aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027. Neu ist, dass Schulträger nun als ergänzende Option zur Erfül lung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung Schulen auch ohne einen Antrag der Schul konferenz zu Schulen mit Ganz tagsangeboten entwickeln kön nen. Die Schulkonferenz muss jedoch angehört werden. schloss der Hessische Landtag das ‘Dreizehnte Gesetz zur

sationen, Feuerwehren, Einrich tungen der beruflichen Orientie rung, Aus- und Weiterbildung in der Region etc.).

S eit Beginn des Jahres steht allen Schulen in Hessen, die imSchul portal angemeldet sind, das Open-Source-WebkonferenzsystemBig BlueButton als Videokonferenzsystem im Schulportal Hessen zur Verfügung. Dies ist über die beiden Funktionsbereiche ‘SchulMoodle’ und ‘pädagogische Orga nisation’ imSchulportal nutzbar. Dadurch soll die Durchführung von Videokonferenzen durch ein einheitli ches, rechts- und datenschutzkonfor mes System sichergestellt werden. durch den Begriff Geografie ersetzt. d) Stärkung des Fachs Politik und Wirtschaft Künftig (ab dem Schuljahr 2023/ 2024 mit der E-Phase beginnend) besteht für die Schülerinnen und Schüler die Verpflichtung, wäh rend der Qualifikationsphase durchgehend Unterricht im Fach Politik und Wirtschaft zu belegen. Die Belegungspflicht im Fach Poli tik und Wirtschaft kann auch durch das Fach Wirtschaftswis senschaften oder – im zweiten Jahr der Qualifikationsphase – durch das Fach Geografie erfüllt werden (wenn das Fach Geografie seit dem ersten Halbjahr der E Phase belegt wurde). e) Stärkung der Zusammenarbeit der Schulen mit außerschuli schen Einrichtungen Schulen sollen darin bestärkt wer den, sich ihrem außerschulischen Umfeld gegenüber noch weiter zu öffnen (zum Beispiel Hilfsorgani

In erster Linie dient das Videokonfe renzsystemder Kommunikation impäda gogischen Bereich und soll Lehrkräften insbesondere als dauerhafte Ergänzung bei der flexiblen Gestaltung ihrer päda gogischen Arbeit unterstützen. Es gibt dazu etliche Fortbildungsan gebote zur Funktionsweise des Video konferenzsystems und zu den Möglich keiten seiner Nutzung im Unterricht. Diese Angebote sind über folgende Sei te zugänglich: https://schulportal. hessen.de/fortbildungen/. f) Digitalisierung Insbesondere der digitale Fort schritt wird in Bezug auf die be reits bestehende Gleichstellung von Schulbüchern und digitalen Lehrwerken auf digitale Lehr- und Lernprogramme ausgedehnt. Die Regelungen betreffen sowohl die Zulassung der Programme als auch die Installation von digita len Lehrwerken und digitalen Lehr- und Lernprogrammen auf Geräten des Schulträgers. Des Weiteren wird die elektro nische Form von Sitzungen als optionale Regelform für eine Rei he von Gremien grundsätzlich weiterhin ermöglicht (zum Bei spiel für Prüfungsausschüsse, Elternbeiräte, Schulkonferenz). Dies ist keine vollständige Auflistung aller Änderungen, sondern ein Aus zug einiger relevanter Änderungen.

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Landesweites Videokonferenzsystem im Schulportal

SCHULE

c) Umbenennung des Fachs Erdkunde in Geografie

Für alle Klassenstufen und Schul formen wird das Fach Erdkunde

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