Blickpunkt Schule 2/2023

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuung Teil 3: Betreuung und Vorsorgevollmacht

Pensionäre

Allgemeines Die Themen Patientenverfügung, Vor sorgevollmacht und Betreuung gehö ren unmittelbar zusammen. In der Pa tientenverfügung bekunde ich mei nen Willen, was im Falle, dass ich nicht mehr selbst handlungsfähig bin, mit mir als Patient geschehen und nach meinem erklärten Willen nicht ge schehen soll; mit der Vorsorgevoll macht setze ich die Person ein, die dies für mich in meinem Sinne regelt, obwohl dies nicht nur die gesundheit lichen Entscheidungen, sondern da rüber hinaus auch finanzielle Berei che, Behördengänge u.a. betrifft; falls dies nicht durch die betreffende Per son in diesem Sinne vorab geregelt ist, dann wird von außen per Amtsgericht eine Betreuung eingesetzt, obwohl zum Beispiel der Ehepartner automa tisch die ersten sechs Monate dieses Amt innehat. In diesem Heftbeitrag möchte ich, nachdem in den beiden Vorgängerheften ‘Blickpunkt Schule’ mehrere Aspekte der Patientenverfü gung inklusive eines konkreten Bei spiels erläutert wurden, mehrere ge setzliche Regelungen und Aspekte zur Betreuung und zur Vorsorgevoll macht vorstellen. Einsetzen eines Betreuers Für den Fall, dass eine gesetzliche Be treuung eingerichtet werdenmuss, da die Person nicht mehr oder vorüberge hend nicht geschäftsfähig und nicht handlungsfähig ist, können Sie dem Betreuungsgericht eine Person ihres Vertrauens benennen. Eine Einwilligung hierzu reicht aus, die Formder Einwilli gungmuss schriftlich erfolgen, wobei auch einVordruck verwendet werden kann. DieseVollmacht kann ich als Be treuer mit vierwöchiger Kündigung auf geben (gesundheitliche u.a. Gründe).

mächtigten zweierlei empfohlen: ge naue Dokumentation und Rech nungslegung sowie eine Haftpflicht versicherung. Bereiche der Vorsorge vollmacht und Gültigkeit Durch eine Vorsorgevollmacht wird ei ne Betreuung nicht mehr nötig. Die Vorsorgevollmacht erstreckt sich so wohl auf die ausdrücklich in der Pa tientenverfügung genannten Wün sche des Patienten als auch darüber hinaus auf den gesamten Bereich der gesundheitlichen, finanziellen und di gitalen Angelegenheiten, sofern nicht anders verfügt wurde. Wichtig ist, dass durch einen Zusatz festgelegt wird, dass die Vollmacht erst wirksam wird, wenn ich nicht mehr handlungs fähig bin, und ob sie mit demTod er lischt oder darüber hinaus gültig bleibt. Hier seien exemplarisch speziell ge nannt: schwerwiegende medizini sche Eingriffe, Abbruch lebensver längernder Maßnahmen, freiheits entziehende und beschränkende Maßnahmen und ärztliche Zwangs maßnahmen, die abgelehnt oder befürwortet werden. Finanzielle Angelegenheiten Hierbei geht es um die Vollmacht über das Konto oder das Depot bei der Bank sowie um die Zeichnungsbe rechtigung bei der Bank oder Spar kasse. Bei Immobiliengeschäften, Aufnehmen eines Darlehens geht es auch um die Berechtigung von nota riellen Beurkundungen. Gesundheitliche Angelegenheiten

von HEINZ SEIDEL Seniorenbeauftragter des Hessischen Philologenverbandes Kontakt: seidel@hphv.de

Neuregelung für Ehepaare: gegenseitige Vollmacht Ab dem 1. Januar 2023 ‘vertreten’ sich Ehepaare automatisch gegenseitig, wenn ein Partner aufgrund von Be wusstlosigkeit oder einer Erkrankung seine Angelegenheiten der Gesund heitssorge vorübergehend rechtlich nicht regeln kann. Die Ärzte werden von der Schweigepflicht entbunden. Diese Regelung ist aber nur vorüber gehend und nur sechs Monate lang gültig, bei freiheitsentziehenden Maßnahmen nur sechs Wochen. Nicht gültig ist diese Regelung, wenn Ehe partner getrennt leben oder der an dere Ehegatte diese Vertretung aus drücklich ablehnt und zum Beispiel eine andere Person mit dieser Voll macht bereits beauftragt hat oder ein Betreuer für die Gesundheitssorge bestellt wurde. Vorsorgevollmacht, Betreuung und Kontrolle gegen Missbrauch Ein Vorsorgebevollmächtigter unter liegt im Gegensatz zu einem gesetzli chen und vom Gericht eingesetzten Betreuer keiner regelmäßigen ge richtlichen Kontrolle, was Vorteile und Nachteile nach sich zieht. Bei Ver dacht, dass die Vollmacht miss bräuchlich verwendet wird, kann ein Kontrollbetreuer eingesetzt werden. Deshalb sei demVorsorgebevoll

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