Statuten vom 29. April 2016
Generalversammlung
Art. 24 Befugnisse
Befugnisse
1 Der Generalversammlung stehen die nachfolgenden Befugnisse zu: a) Festsetzung und Abänderung der Statuten. b) Wahl und Abberufung des/der Präsidenten/in, der weiteren Mitglieder des Vorstandes und der Revisionsstelle. c) Genehmigung des Jahresberichtes des Vorstandes. d) Abnahme der Jahresrechnung und Beschlussfassung über die Verwen- dung des Bilanzgewinnes. e) Entlastung der Mitglieder des Vorstandes. f) Beschlussfassung über Berufungen gegen Ausschlussbeschlüsse des Vorstandes. g) Beschlussfassung über den Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Wohnungen und die Einräumung von Baurechten, deren Wert 5% des Bruttobuchwertes sämtlicher Liegenschaften (ohne Abschreibungen) übersteigen. h) Beschlussfassung über den Kauf von bebauten und unbebauten Grund- stücken und/oder die Erstellung von neuen Überbauungen, deren Kosten 10 % des Brutto-Buchwertes sämtlicher Liegenschaften (ohne Abschrei- bungen) übersteigen. i) Beschlussfassung über den Abbruch von Wohnhäusern der Genossen- schaft und die Erstellung von Ersatzneubauten j) Beschlussfassung über Auflösung oder Fusion der Genossenschaft. k) Genehmigung von Reglementen, soweit diese nicht ausdrücklich in der Kompetenz des Vorstandes liegen. l) Beschlussfassung über auf Antrag von Mitgliedern traktandierte Ge- schäfte, soweit diese der Beschlussfassung durch die Generalversamm- lung unterstehen (Art. 24 Abs. 1). m) Beschlussfassung über alle weiteren Gegenstände, die durch Gesetz oder Statuten der Generalversammlung vorbehalten sind oder die vom Vorstand der Generalversammlung unterbreitet werden. 2 Anträge der Mitglieder auf Traktandieren eines Geschäftes gemäss Buchst. m) müssen spätestens 60 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Der Termin der ordentlichen Generalversammlung ist jeweils mindestens drei Monate zum Voraus be- kannt zu geben.
Anträge
Statuten Baugenossenschaft Matt
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