Statuten vom 29. April 2016

1. Firma und Sitz

Art. 1

Firma

Unter der Firma „Baugenossenschaft Matt“ (nachfolgend BGM genannt) besteht eine auf unbeschränkte Dauer gegründete gemeinnützige Genos- senschaft im Sinne von Art. 828 ff. OR. Firma

Art. 2

Sitz

Sitz

Sitz der Genossenschaft ist Luzern.

2. Zweck, Mittel und Grundsätze

Art. 3

Zweck und Mittel

Zweck

1 Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe und unter Aus- schluss jeder spekulativen Absicht die Beschaffung und den Erhalt von preis- günstigem Wohnraum. Sie ist bestrebt Wohnraum allen Bevölkerungskreisen anzubieten und fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftli- cher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität.

2 Sie sucht diesen Zweck zu erreichen durch: a) Erwerb von Bauland und Baurechten

Mittel

b) Bau und Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die den zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen und ökologisch sinnvoll sind. c) sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung der be- stehenden Bauten, immer auch ökologischen Grundsätzen und dem tech- nischen Fortschritt verpflichtet. d) Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden kön- nen. e) Beanspruchung von Förderungsinstrumenten nach dem eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetz bzw. entsprechenden kantonalen und kom- munalen Gesetzen. f) Verwaltung und Vermietung der Wohnungen richten sich im Grundsatz nach der Kostenmiete. g) Erstellung von Wohnungen und Einfamilienhäusern zum Verkauf im Stockwerkeigentum bzw. im Baurecht. h) Fördern von genossenschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen.

Statuten Baugenossenschaft Matt

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