Toleranzenhandbuch

4.2.3 Zulässige Erscheinungen 1

Bei der Beurteilung zulässiger Erscheinungen bei Glasprodukten unterschei- det man folgenden Zonen:

Scheibenbreite

Lichtes Breitenmass b

F

Hauptzone H

b/10

F

b/10

F F h/10 h/10

4

F R H

Hauptzone H

Scheibenhöhe

Lichtes Höhennmass h

F = Falzzone im eingebauten Zustand

R = Randzone. Die Breite der Randzone beträgt 10 % des lichten Masses, siehe Vermassungen oben.

H = Hauptzone

4.2.3.1 Zulässige Erscheinungen Falzzone

Folgende Erscheinungen sind aus rein visuellen Gründen in der Falzzone zulässig:

■ Aussenliegende flache Randbeschadigungen bzw. Muscheln ■ Innenliegende Muscheln ohne lose Scherben, die durch Dichtungsmasse ausgefüllt sind ■ Punkt- und flächenförmige Rückstände sowie Kratzer ■ Bearbeitungsspuren aus der Glasfertigung

1 Grundlage SIGAB 006

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