Toleranzenhandbuch

4.3 ZULÄSSIGE ERSCHEINUNGEN RANDVERBUND

4.3.1 Erscheinungen auf dem Abstand- halter Pro lsolierglaselement sind einzelne, nicht gehäufte Rückstände auf dem Abstandhalter zulässig. Dabei kann es sich z. B. um Trockenmittel oder um einen Fremdkörper handeln, der während der lsolierglasproduktion zwi- schen die Scheiben gelangen konnte. Je nach lsolierglasaufbau und Produk- tionsprozess werden einige zulässige Erscheinungen bei der Aufsicht des Abstandhalters sichtbar: ■ Bohrung mit nachträglicher Butylfüllung ■ Gesteckte Abstandhalter

4.3.2 Welligkeit und Versatz des Abstandhalters Die Abstandhalter dürfen eine geringe Welligkeit bzw. Abweichung der Paral- lelität zum Glasrand bzw. zu weiteren Abstandhaltern aufweisen. Die zuläs- sigen Abweichungen betragen bis zu einer Kantenlänge von 2,5 m insgesamt 3 mm, bei Kantenlängen zwischen 2,5 und 5 m insgesamt 4 mm und ab 5 m Kantenlänge 5 mm. 4.3.3 Sichtbarkeit der Primärabdich- tung Randverbund Es ist zu beachten, dass bei 3-fach- lsoliergläsern mit helleren Abstandhal- tern die schwarze Primärabdichtung im Bereich der mittleren Scheibe erkenn- bar ist. Diese Erscheinung ist zulässig.

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Abstandhalter

Theoretische Form des Abstandhalters Theoretische Position des Abstandhalters

Abweichung

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