BETRIEBSANLEITUNG FISCHER PEDELEC 2018

Bestimmungsgemäßer Gebrauch

Typ 1: Trekking-Pedelecs

• Da die fr her obligatorische Versicherungs- plakette abgeschafft wurde, m ssen Schäden, die mit dem Rad verursacht wurden, selbst oder über die private Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. Informieren Sie sich hier- ber bei Ihrem Versicherer. Leicht-Motorfahrräder (bis 25 km/h, bis 0,5kw) d rfen ab 14 Jahren mit einem F hrerausweis Klasse M bewegt werden, ab 16 Jahre ohne F h- rerausweis. Es besteht keine Helmpflicht. Motor- fahrräder (bis 1000W, bis 45km/h) d rfen ab 14 Jahren mit F hrerausweis Klasse M betrieben werden und benötigen einen Fahrzeugausweis, Nummernschild und nach Norm EN 10782 ge- pr ften Helm. Motorfahrräder bauartbedingt schneller als 20km/h oder Pedelec ber 45km/h: Mofa-Helm Die Benutzung von Radwegen ist obligato- risch. Gilt: „Verbot f r Motorfahrräder“, ist die Durchfahrt f r Leicht-Motorfahrräder gestattet, Motorfahrräder d rfen diese Strecke nur mit ab- geschaltetem Motor befahren. Ein Kinderanhänger darf gezogen werden.

Pedelecs dienen als Fortbewe- gungsmittel f r eine Einzelperson. Die Mitnahme einer weiteren Per- son auf dem Pedelec ist nur im Rahmen der nationalen Gesetzgebung, in Deutschland gemäß der StVO, zulässig. Wenn Sie Ge- päck transportieren möchten, setzt dies eine geeignete Vorrichtung am Pedelec voraus. Kinder d rfen in passenden Kindersitzen oder mit daf r vorgesehenen Anhängern transportiert werden. Achten Sie hier auf hochwertige Qualität! Beachten Sie dabei das zulässige Gesamtgewicht. Zulässiges Gesamtgewicht: Gewicht Fahrer + Gewicht Pedelec + Ge- wicht Akku + Gewicht Gepäck + Ge- wicht Anhänger (falls Anhänger zugelassen) (siehe Seite 45) Die Angaben in dieser Bedienungsanleitung gel- ten nur f r die Pedelec-Typen, die auf dem Um- schlag aufgef hrt sind. Angaben f r einzelne Pedelec-Typen sind ent- sprechend bezeichnet. Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört auch die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen, die in dieser Betriebsanleitung beschrieben sind. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an unsere Service-Hot- line (0721 97902560).

Wenn sie so ausgestattet sind, wie es die natio- nale Gesetzgebung vorschreibt, d rfen entspre- chend ausgestattete Pedelecs im öffentlichen Straßenverkehr und in leichtem Gelände, wie z. B. auf Feldwegen, eingesetzt werden. Hersteller und Händler haften nicht f r eine ber den bestimmungsgemäßen Gebrauch hin- ausgehende Verwendung. Das gilt insbesondere f r die Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und daraus resultierende Schäden, zum Beispiel durch: • die Benutzung im Gelände, • Überladung oder • unsachgemäße Beseitigung von Mängeln. Pedelecs sind nicht f r Extrembelastungen, wie z. B. Fahren ber Treppen oder Spr nge, harte Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver- anstaltungen, Trickfahrten oder Kunstsprungfigu- ren, ausgelegt. Eine Teilnahme an Wettkämpfen ist nur zulässig, wenn der Hersteller dies freigibt.

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