BETRIEBSANLEITUNG FISCHER PEDELEC 2018

Typ 3: Mountain-Pedelecs

Typ 2: City- und Touren-Pedelecs

Sind Sie sich nicht sicher, zu wel- chem Typ Ihr Pedelec gehört, wen- den Sie sich an unsere Service- Hotline (0721 97902560) bei Fragen zu den Nutzungsgrenzen. Informieren Sie sich ber die geltende Gesetzgebung, bevor Sie mit Ihrem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren. Fahren Sie nur auf Stre- cken, die f r Fahrzeuge freigegeben sind. Teils können Sonderregelungen gelten, wie z. B. die 2 m Regel in Baden W rttemberg, Deutschland.

Wenn sie so ausgestattet sind, wie es die natio- nale Gesetzgebung vorschreibt, d rfen entspre- chend ausgestattete Pedelecs im öffentlichen Straßenverkehr und auf befestigten Wegen ein- gesetzt werden. Hersteller und Händler haften nicht f r eine ber den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus- gehende Verwendung. Das gilt insbesondere f r die Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und daraus resultierende Schäden, zum Beispiel durch: • die Benutzung im Gelände, • Überladung oder • unsachgemäße Beseitigung von Mängeln. Pedelecs sind nicht f r Extrembelastungen, wie z. B. Fahren ber Treppen oder Spr nge, harte Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver- anstaltungen, Trickfahrten oder Kunstsprungfigu- ren, ausgelegt. Eine Teilnahme an Wettkämpfen ist nur zulässig, wenn der Hersteller dies freigibt.

Wenn sie so ausgestattet sind, wie es die natio- nale Gesetzgebung vorschreibt, d rfen entspre- chend ausgestattete Pedelecs mit einem Feder- weg bis 120 mm im öffentlichen Straßenverkehr und in mittelschwerem Gelände wie z. B. auf Feldwegen, Trails und Cross-Country-Kursen eingesetzt werden. Es d rfen kleine Hindernisse wie Wurzeln, Steine oder Stufen berfahren wer- den. Entsprechende Schutzausr stung (geeig- neter Helm, Handschuhe) ist zu tragen. Hersteller und Händler haften nicht f r eine ber den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge- hende Verwendung. Das gilt insbesondere f r die Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und da- raus resultierende Schäden, zum Beispiel durch: • die Benutzung in schwerem Gelände, Spr n- ge, Steilabfahrten, Bikepark • Überladung oder • unsachgemäße Beseitigung von Mängeln. Fahrräder sind nicht f r Extrembelastungen, wie z. B. Fahren ber Treppen oder Spr nge, harte Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver- anstaltungen, Trickfahrten oder Kunstsprungfigu- ren, ausgelegt. Eine Teilnahme an Wettkämpfen ist nur zulässig, wenn der Hersteller dies freigibt.

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