BETRIEBSANLEITUNG FISCHER PEDELEC 2018

Verbot von Pedelec-Tuning

• Sattel und Sattelstützeinheit (Wenn der Versatz nach hinten zum Seri- en- /Original Einsatzbereich nicht größer als 20mm ist. Auch hier sorgt eine veränderte Lastverteilung außerhalb des vorgesehenen Verstellbereichs ggf. zu kritischen Lenkeigen- schaften. Dabei spielt auch die Länge der Satt- telstreben am Sattelgestell und die Sattelform eine Rolle) • Scheinwerfer (Scheinwerfer sind f r eine bestimmte Spannung ausgelegt, welche zu den Akkus der Fahrzeuge passen m ssen. Zusätzlich ist die elektromag- netische Verträglichkeit (EMV) zu gewährleisten, wobei der Scheinwerfer einen Teil der potentiel- len Störsendung ausmachen kann) * Eine Freigabe des Teileherstellers kann nur dann erfolgen, wenn das Bauteil im Vorfeld gemäß seiner Bestimmung und den entsprechenden Normenausreichend gepr ft und eine Risiko- analyse durchgef hrt wurde.Stand 14-06-2016

Kategorie 4 Bauteile, f r die keine spezielle Freigabe notwendig ist • Steuerlager • Innenlager • Pedale (Wenn das Pedal zum Serien- /Original-Ein- satzbereich nicht breiter ist) • Umwerfer • Schaltwerk (Alle Schaltungsbestandteile m ssen f r die Gangzahl passend und untereinander kompa- tibel sein) • Kettenblätter /Riemenscheibe / Zahnkranz (Wenn die Zähnezahl und der Durchmesser gleich wie beim Serien- /Original Einsatzbe- reich ist) (Wenn die Breite nicht kleiner als die Seri- en- /Originalteile sind und der Abstand zum Reifen min. 10mm beträgt) • Speichen • Schlauch gleicher Bauart und gleiches Ventil • Dynamo • Rücklicht • Rückstrahler • Speichen-Rückstrahler • Ständer • Griffe mit Schraubklemmung • Glocke Quelle: www.ziv-zweirad.de • Schalthebel /Drehgriff • Schaltzüge und Hüllen • Kettenschutz • Radschützer

Nehmen Sie keine technischen Ver- änderungen an Ihrem Pedelec vor. Jede Manipulation zur Leistungs- steigerung oder Geschwindigkeitssteige- rung kann schwerwiegende rechtliche und sicherheitsrelevante Folgen f r Sie haben. Mögliche rechtliche Folgen: • Das Pedelec wird zulassungs- und versi- cherungspflichtig. Es kommen alle gesetzli- chen Vorschriften bez glich Ausstattung und STVZO zur Geltung. • Seitens des Herstellers entfallen jegliche Haf- tung, Gewährleistung und Garantie. • Strafrechtliche Konsequenzen sind nicht aus- geschlossen. Beispielsweise kann der Tatbe- stand der fahrlässigen Körperverletzung zur Anwendung kommen. • Erlöschen der Fahrradversicherung. Mögliche technische Folgen: • Technische Veränderungen beeinträchtigen die Funktion und können zu Defekten oder zum Bruch von Bauteilen f hren. • Motor und Akku werden berlastet und stark erhitzt. Folge: Irreparable Schäden und Brand- gefahr. • Die Bremsen werden stärker beansprucht. Folge: Fehlfunktion, Überhitzung, schnellere Abnutzung.

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