5_2019

KURZNACHRICHTEN AUS DEN GEMEINDEN

Genf Ab 2020 wird Einwegplastik an Veranstaltungen verboten Die Stadt Genf verbietet abAnfang 2020 dieAbgabe von Einwegplastik beiVeran- staltungen und Verkäufen auf öffentli- chemGrund. DasVerbot betreffe Stände, Terrassen,Verkaufswagen und Eisdielen sowie alle von der Stadt bewilligten An- lässe auf öffentlichem Grund, sagte der für die städtische Umwelt und Sicherheit zuständige Stadtrat Guillaume Baraz- zone in einem Interview mit der West- schweizer Zeitung «Tribune de Genève». Verboten werden sollen demnach Stroh- halme, Besteck, Tassen und andere Ein- wegbehälter aus Plastik. Der Christde- mokrat hofft, dass «die Betreiber das Spiel wirklich mitspielen werden». Diese hätten nun den Rest das Jahres Zeit, sich auf die neuen Regeln vorzubereiten.Wer sich nicht an dasVerbot halte, werde mit einerVerwaltungsbusse belegt. Mit dem Verbot folgt die Stadt Genf der Europäi- schen Union (EU). Diese hat beschlos- sen, ab 2021 eine Reihe von Kunst- stoff-Einwegprodukten zu verbieten. Der Schweizer Bundesrat kündigte im Juni 2018 an, auf ein gleiches Verbot wie die EU zu verzichten. Genf hat bereits ange- kündigt, die kostenlose Abgabe von Plastiksäcken zu verbieten. Ziel ist es, die Verschmutzung insbesondere des Gen- fersees durch Kunststoff eindämmen. sda Im Kanton Basel-Stadt sollen künftig alle Verkaufsstände im öffentlichen Raum Mehrweggeschirr einsetzen müssen. Der Grosse Rat hat eine entsprechende Änderungen des Umweltschutzgesetzes deutlich beschlossen. Mit der Anpas- sung soll die bisherige Unterscheidung zwischen befristeten Veranstaltungen und permanentenVerkaufsständen weg- fallen. Diese Gleichstellung soll mehr Klarheit schaffen als die seit 2014 gel- tende Regelung. Unter die neue Bestim- mung fallen Märkte, Kioske, Buvetten, Strassencafés und sonstige Verkaufs- stände im öffentlichen Raum. Die Geset- zesrevision soll Gleichbehandlung brin- genundTrittbrettfahrer anGrossanlässen ausbremsen. Generelle Ausnahmen, namentlich für Fasnacht oder Herbst- messe, werden im Gesetz festgeschrie- ben. Heute gilt die Mehrweggeschirr- Basel-Stadt Einweggeschirr wird im öffentlichen Raum verboten

nicht gegen Bundesrecht. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass die Kesb einerWohnsitzgemeinde vorgängig Ge- legenheit zur Stellungnahme geben, wenn die Gemeinde durch eine geplante Massnahme in ihren Interessen wesent- lich berührt werden könnte. Insbeson- dere, wenn es sich um Interessen finan- ziellerArthandelt.DerWohnsitzgemeinde wird «Akteneinsicht gewährt», soweit dies zur Wahrnehmung ihres Anhö- rungsrechts notwendig ist. Damit wird dieWohngemeinde aber explizit nicht zu einer Verfahrenspartei, die gegen einen Entscheid der Kesb vorgehen könnte. Das Bundesgericht betont in seinem Ent- scheid aber, dass dieWohnsitzgemeinde keine Partei sei. Vielmehr könnten und dürften die Kesb einer Wohnsitzge- meinde nur so viele Informationen ge- ben, als dies für eine Stellungnahme notwendig sei. Bei der Zürcher «Akten- einsicht» handle es sich um ein «Recht auf Orientierung» über geplante Mass- nahmen. sda Seit Januar 2019 wird die Kunststoff- sammlung mit dem KUH-BAG auf dem ganzenWiler Stadtgebiet angeboten. Die abgegebene Menge an Kunststoff ist seit der Einführung kontinuierlich angestie- gen. Mit der Nutzung von KUH-BAGs kann Abfall aus Kunststoff, der sonst im normalen Hauskehricht landen würde, recycelt werden. Nach einer dreijährigen Testphase im Südquartier weitete die Stadt Wil das Angebot in Zusammenar- beit mit dem Zweckverband Abfallver- wertung Bazenheid (ZAB) auf das ganze Stadtgebiet aus. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass diese Möglichkeit von der Bevölkerung rege genutzt wird: Mehr als sieben Tonnen Plastikabfall wurden be- reits eingesammelt. Die Sammlung er- folgt alle vierWochen imHolsystem. Die KUH-BAGs können am jeweiligenAbhol- tag bis 7 Uhr an den üblichen Sammel- standorten bereitgestellt werden. In den KUH-BAG gehören Shampoo-, Öl- und Essig-, Milch- und Kaffeerahmflaschen, Lebensmittelverpackungen, Becher, Schalen, Blumentöpfe, Eimer, Kanister, Getränke- und Milchkarton, Trageta- schen, Schrumpffolien,Verpackungsma- terial aus Kunststoff. Eine Rolle mit zehn 60-Liter-Säcken kostet 20 Franken, eine Rolle mit zehn 35-Liter-Säcken 14 Fran- ken. Cristina Roduner Wil (SG) Tonnenweise Plastikabfall gesammelt im KUH-BAG

pflicht an rund 130 Veranstaltungen im Jahr. Nicht erfasst wird der Verkauf auf privatem Boden. sda

Neuenburg Stadt will Verbot von Trinkhalmen aus Plastik durchsetzen

Mitte Mai 2018 hatte Neuenburg ange- kündigt, sie wolle als erste Schweizer Stadt bis Anfang 2019 Einweg-Plastik- halme verbieten. Restaurants sollen auf biologisch abbaubare oder waschbare Edelstahl- oder Bambushalme setzen. Doch es gibt rechtliche Schwierigkeiten. Der Alleingang einer Stadt ist nicht mög- lich, wie eine Prüfung des Dossiers er- geben hat. Weder die Kantone noch die Gemeinden sind befugt, solche Verbote für die Privatwirtschaft zu erlassen. Wenn man stets strikt die Gesetze be- folge, könne man sich als Behörde im- mer verstecken, sagte die Neuenburger StadträtinViolaine Blétry-de Montmollin imWestschweizer Radio RTS. Zu gewis- sen Zeiten und zu gewissen Themen seien jedoch Enthusiasmus und politi- scherWille gefragt. Um die Restaurants und Bistros auf den Übergang vorzube- reiten, setzt Neuenburg zunächst auf Sensibilisierung. Die öffentlichen Lokale können gratis ein Set von 400 kompos- tierbarenTrinkhalmen bestellen. Zudem erhalten sie Plakate und Aufkleber, um die Kunden zu informieren und zu sen- sibilisieren. Die lokale Gastronomie un- terstützt die Initiative mehrheitlich. sda Das Bundesgericht hatte im Dezember 2017 einen heftig diskutierten Entscheid gefällt, wonach die Volksschule grund- sätzlich unentgeltlich sein muss. Aus diesem Grund dürfen schweizweit prak- tisch keine Elternbeiträge mehr für obli- gatorische Lager und Exkursionen erho- ben werden. Um den Anforderungen des Bundesgerichtsurteils gerecht zu werden, hat der Kanton Wallis vor kur- zem entschieden, eine Pauschalsubven- tion von 90 Franken pro Schüler zu ge- währen und den Gemeinden die Freiheit zu lassen, sich nach ihrem eigenen An- satz zu organisieren. Derzeit gibt es viele Modelle in den Gemeinden, um diese Kosten zu decken. sda Walliser Gemeinden Gemeinden erhalten Pauschale für Schullager

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SCHWEIZER GEMEINDE 5 l 2019

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