Gemeinsames_Rundschreiben_IK_2013-04

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Anrede

Frau = 1 Herr = 2 Keine Anrede = 9

Zulässig sind die Ziffern 1, 2 und 9

Hinweis: Das Adressfeld bei Anredeschlüssel ‚1‘ (Frau) und Anredeschlüssel ‚2‘ (Herr) sieht wie folgt aus: Zeile 1: Titel, Fortsetzung Firmenname (Stellen 76 - 103 = 3. Namenszeile) Vorname, Fortsetzung Firmenname (Stellen 48 - 75 = 2. Namenszeile) Nachname, Firmenname (Stellen 20 - 47 = 1. Namenszeile) Zeile 2: Ergänzung (Stellen 104 - 131 = 4. Namenszeile)

Das Adressfeld bei Anredeschlüssel ‚9‘ (Keine Anrede) sieht wie folgt aus: Zeile 1: Nachname, Firmenname (Stellen 20 - 47 = 1. Namenszeile) Zeile 2: Vorname, Fortsetzung Firmenname (Stellen 48 - 75 = 2. Namenszeile) Zeile 3: Titel, Fortsetzung Firmenname (Stellen 76 - 103 = 3. Namenszeile) Zeile 4: Ergänzung (Stellen 104 - 131 = 4. Namenszeile) 20 – 47

Nachname, Firmenname

Name/Bezeichnung des Vertragspartners

Zulässig sind die in Anlage 5.1 aufgeführ- ten Zeichen. Sie müssen linksbündig dar- gestellt sein, verbleibende Stellen müssen Blanks enthalten. Prüfung wie Stellen 20 – 47 oder ohne Inhalt (Blanks). Prüfung wie Stellen 20 – 47 oder ohne Inhalt (Blanks). Prüfung wie Stellen 20 – 47 oder ohne Inhalt (Blanks). (PLZ/Ort) vorhanden, die Straße aber unbekannt, so muss die Stelle 132 einen Bindestrich enthalten. Die Zeichen müs- sen linksbündig dargestellt sein, verblei- bende Stellen müssen Blanks enthalten. Übernommen wird, wenn vorhanden, die 23-stellige offizielle Schreibweise der Deutschen Post zuzüglich sieben Stellen für Hausnummer und Hausnummerzusät- ze. Zulässig sind die in der Anlage 8 des Gemeinsamen Rundschreibens „Gemein- sames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversi- cherung“ mit der Bezeichnung „Staatsan- gehörigkeit und Länderkennzeichen für Auslandsanschriften“ aufgeführten Län- derkennzeichen. Dieses Dokument ist auf folgender Inter- netseite der DRV-Bund zu finden: http://www.deutsche- rentenversiche- rung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Fachbereic he/02_arbeitgeber_steuerberater/04_meld everfah- ren_deuev/07_downloads/gemeinsames_ rundschreiben.html Die Zeichen müssen linksbündig darge- stellt sein, verbleibende Stellen müssen Blanks enthalten. - Zulässig sind die in der Anlage 5.1 aufge- führten Zeichen. Ist eine Hausanschrift

48 – 75

Vorname, Fortset- zung Firmenname Titel, Fortsetzung Firmenname

Name, Bezeichnung oder Leerstellen Titel, Fortsetzung Bezeich- nung oder Leerstellen Ergänzung zum Namen bzw. zur Bezeichnung oder Leerstellen

76 – 103

104 – 131

Ergänzung

132 – 209 132 – 177

Hausanschrift

-

Straße, Hausnum- mer

Straße, Hausnummer

178 – 180

H-Länderkenn- zeichen

Länderkennzeichen

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