Gemeinsames_Rundschreiben_IK_2013-04

259 – 264

Vorwahl-Telefon

Telefonvorwahl

Gültig sind hier die Ziffern 0-9. Die Zei- chen müssen linksbündig dargestellt sein, verbleibende Stellen sind mit Blanks aus- zufüllen. Bei Datenübermittlung an die Vergabestellen mit Antragsschlüssel 4 enthält das Feld 999999. Gültig sind hier Ziffern 0-9 sowie Blank. Die Zeichen müssen linksbündig darge- stellt sein, verbleibende Stellen sind mit Blanks auszufüllen. Bei Datenübermitt- lung an die Vergabestellen mit Antrags- schlüssel 4 enthält das Feld 999999999. Gültig sind hier die Ziffern 0-9 sowie Blank. Die Zeichen müssen linksbündig dargestellt sein, verbleibende Stellen sind mit Blanks auszufüllen. Bei Datenüber- mittlung an die Vergabestellen mit An- tragsschlüssel 4 enthält das Feld 999999999. Gültig sind die Klassifikationen lt. Anlage 1. Gültig sind die in Anlage 2.1 enthaltenen Regionalkennzeichen. Gültig sind die in Anlage 2.2 enthaltenen Regionalkennzeichen der KBV. Gültig sind die in Anlage 2.3 enthaltenen Regionalkennzeichen der KZBV. Bankländerschlüssel gemäß Länderver- zeichnis für die Auslandsstatistik (deut- sche Bankadresse = 004). Bei Daten- übermittlung an die Vergabestellen mit Antragsschlüssel 4 ist die Zahl 999 gültig. Die Bankleitzahl muss im aktuellen Ver- zeichnis der Deutschen Bundesbank ent- halten sein. Bei Datenübermittlung an die Vergabestellen mit Antragsschlüssel 4 ist die Zahl 99999999 gültig. Bei Antrag- schlüssel 3 und 7 entfällt die Prüfung auf Gültigkeit. Zulässig sind die Ziffern 0-9. Die Prüfung der Kontonummer erfolgt nach den von der Bundesbank im BLZ-Bestand vorge- gebenen Modi. Die Zeichen müssen rechtsbündig darge- stellt sein. Vorne verbleibende Stellen werden jeweils mit „0“ aufgefüllt. Bei Datenübermittlung an die Vergabe- stellen mit Antragsschlüssel 4 ist die Zahl Keine Prüfung Gültig sind die Ziffern 0-9.

265 – 273

Telefon

Telefon

274 – 282

Telefax

Telefax

Änderungsdienst 2 St-Klassifikation 3

283 – 285 286 – 287

Ziffern 000

Ziffern

St-Bundesland 3

288 – 289

Ziffern

St-Regierungsbezirk 3 Ziffern

290

St-KV-Bereich 3

291 – 292

Ziffern

St-KZV-Bereich 3

293 – 294

Ziffern

295 – 297

Bankländerschlüssel Ziffern

Von Stelle 298 bis 483 variabler Satzteil, abhängig vom Bankländerschlüssel. Bankländerschlüssel (Stellen 295 – 297) = 004 298 – 305 Bankleitzahl Ziffern

306 – 315

Kontonummer

Ziffern

2 Die Felder „Änderungsdienst bis St-KZV-Bereich“ sind grundsätzlich gefüllt und werden auch bei Änderungsgrund 4 nicht mit 9 überschrieben. 3 Das Feld „St-Klassifikation“ enthält die tatsächliche Klassifikation. Sie unterscheidet sich von der im IK enthaltenen Klassifikation, wenn z.B. die Berufsbezeichnung im Antrag nicht eindeutig oder falsch war, der Vertragspartner jedoch bereits Formulare hat drucken lassen. Mit den Feldern „St-Bundesland bis St-KZV-Bereich“ ist eine einfache Selektierung des Datensatzes nach den einzelnen Bereichen möglich.

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