Gemeinsames_Rundschreiben_IK_2013-04

tierte Gültigkeitsdatum zwingend einen Tag nach dem Stilllegungsdatum liegen. Gültig sind die Ziffern 0-9. Bei Datensät- zen, die vor dem 01.07.1993 übermittelt wurden, enthält dieses Feld die Zahl 0000.

Änderungsdienst 4

538 - 541

Nummer des Änderungs- dienstes der Neuaufnahme bzw. letzten Veränderung

4 Das Feld „Änderungsdienst“ ist grundsätzlich gefüllt und wird auch bei Änderungsgrund 4 nicht mit 9 überschrieben.

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