Broschüre Existenzgründung 2.indd

Alsbald nach Vertragsschluss, spätestens bis zur vollstän- digen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher, müssen Sie darüber hinaus dem Verbraucher mitteilen: • die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- meinen Geschäftsbedingungen, • alle Angaben, die Sie bereits vor Abgabe der Bestel- lung dem Verbraucher zur Verfügung stellen mussten, • die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließ- lich etwaiger Vertragsstrafen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlos- sen sind, sowie • Informationen über Kundendienst und geltende Ge- währleistungs- und Garantiebedingungen. E. Haftung im Netz Für Existenzgründer kann sich die Frage stellen, inwieweit

diese für die Inhalte ihrer Webseiten haften (müssen). Die Vermeidung der Haftung im Netz stellt eine wirtschaftlich bedeutsame Herausforderung dar, die sich unter anderem nach §§ 7-10 des Telemediengesetzes regelt. Diese Vor- schriften modifizieren jedoch lediglich allgemeine Haf- tungstatbestände, begründen also selbst keine Haftung. Grundsätzlich sind Sie als Diensteanbieter i.S.d. Teleme- dienrechts für eigene Inhalte auf Ihrer Webseite stets auch verantwortlich. Sie müssen also besondere Aufmerksam- keit bei derGestaltung undAusfüllung des Internetauftritts walten lassen, um keine fremden Rechte zu verletzen. Für die Inhalte Dritter, auf die Sie von Ihrem eigenen Webauf- tritt verweisen, sind Sie grundsätzlich nicht verantwort- lich. Eine eigene Haftung besteht aber dann, wenn Sie sich diese fremden Inhalte zu eigen machen. Bei Fragen sollten Sie diesbezüglich eine auf Existenzgründungs- und IT- Recht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen und Maßnahmen treffen, um eine Haftung für Inhalte Dritter so weitgehend wie rechtlich zulässig auszuschließen.

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