Broschüre Existenzgründung 2.indd

zeichnung oder geschäftlichen Bezeichnung auf die Her- kunft einer speziellen Leistung aus Ihrem Unternehmen vertrauen, sollen also nicht von einem anderen Unter- nehmen „abgegriffen“ werden, weil es eine verwechselnd ähnliche Kennzeichnung für das Konkurrenzprodukt ver- wendet. Ein Markenrecht besteht, wenn die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert ist oder wenn das Kennzeichen durch die Benutzung bereits Verkehrsgeltung erlangt hat. Das Wettbewerbsrecht kann ebenfalls dem Innovations- schutz dienen und ergänzt das Innovationsschutzrecht. Im Grundsatz schützt das Wettbewerbsrecht das lautere Verhalten aller Marktteilnehmer und sanktioniert unfai- res Verhalten. Unlauter handelt ein Marktteilnehmer in Bezug zum Innovationsschutzrecht insbesondere, wenn er Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachah- mung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewer- bers sind. Wettbewerbswidrig ist das Verhalten, wenn der Konkurrent eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt, die Wertschät- zung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unan- gemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat. Darüber schützt Wettbewerbsrecht aber auch die Ausbeutung des guten Rufs bekannter Mar- ken. D. Fazit Das Innovationsschutzrecht ist eine juristisch komplexe Rechtsmaterie, die erhebliche Sanktionen nach sich zie- hen kann. Als Unternehmer sollten Sie Ihre Leistungen bestmöglich im Immaterialgüterrecht schützen, gleichzei- tig aber auch keine fremden Schutzrechte verletzen. Rechtsanwalt Priv.Doz. Dr. Michael Anton informiert: „Eine frühzeitige Rechtsberatung durch eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei hilft in diesen Konstellationen vor gravierenden wirtschaftlichen sowie strafrechtlichen Folgen. Die Rechtsberatung der Kanzlei für Wirtschafts- und Ver- mögensrecht umfasst bspw. unter anderem: • eine Erläuterung der wirtschaftlichen Möglichkeiten bei der Verwertung und Vermarktung Ihrer Erfindungen und Innovationen im Wege der Lizenzierung, • eine Darstellung optimaler Strategien zur Verteidigung und zum Schutz Ihrer Erfindungen vor Nachahmung, • eine vorsorgliche Information über potentielle Risiken bei Verletzung fremder Schutzrechte sowie • eine Analyse potentieller Handlungsoptionen nach Ab- mahnung und Vorlage einer strafbewehrten Unterlas- sungserklärung sowie im einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren.“

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