Broschüre Existenzgründung 2.indd

D. Ihre Verp fl ichtungen als Arbeitgeber Als Arbeitgeber treffen Sie vielfältige Pflichten gegenüber Ihren Arbeitnehmern, denen Sie nachkommen müssen. Ganz zentral ist hierbei natürlich die Verpflichtung zur Zahlung des Arbeitslohns – niemand wird aus dem Spaß an der Freude bei Ihnen arbeiten wollen. Aber auch darü- ber hinaus zeichnen Sie sich als Arbeitgeber für zahlreiche Dinge verantwortlich, die Sie beachten und in die Abwä- gung hinsichtlich einer Neueinstellung miteinbeziehen müssen. Der hauptsächliche Grund, warum Leute bei Ihnen arbei- ten wollen, ist es, einen Lohn zu erhalten, um mit diesem den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Daher ist die Zahlung des Arbeitslohns Ihre zentrale Pflicht als Arbeit- geber. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie Ihren Arbeit- nehmern einen angemessenen Lohn zahlen. Was hierun- ter zu verstehen ist, ist von vielen Faktoren abhängig: die notwendige Qualifikation zur Ausübung des Berufs, die Berufserfahrung, die Lebenshaltungskosten vor Ort etc. Bedenken Sie, dass Sie nur mittels eines angemessenen Lohns Ihre besten Arbeitskräfte auch halten können. Je nach Branche und Ort kann für die im Raum stehende Tätigkeit aber auch ein Tarifvertrag oder ein Mindestlohn gelten. Diese geben Ihnen dann vor, welche Lohnunter- grenze sie keinesfalls unterschreiten dürfen. Wenn Sie aus finanziellen Erwägungen Ihrem Arbeitnehmer einen möglichst niedrigen Lohn zahlen wollen oder müssen, müssen Sie aufpassen, dass Sie diesen nicht zu niedrig an- setzen. Ein Lohn, der weniger als 2/3 des nach Branche und Wirtschaftsregion üblichen Lohns beträgt, gilt in al- ler Regel als sittenwidrig. Haben Sie einen solch niedrigen Lohn vereinbart, dann ist dies unwirksam und mangels wirksamer Lohnvereinbarung sind Sie verpflichtet, den üblichen Lohn zu zahlen. Als Arbeitgeber müssen Sie Ihrem Arbeitnehmer be- zahlten Erholungsurlaub gewähren. Dieser darf bei ei- ner Vollzeitstelle einen Umfang von 24 Werktagen nicht unterschreiten. Allerdings ist Ihr Arbeitnehmer auch verpflichtet, den Urlaub zur Regeneration zu nutzen; die Aufnahme einer anderen Arbeitstätigkeit während der Urlaubszeit ist ihm nicht gestattet. 1. Der Arbeitslohn – Der Grund, morgens aufzu- stehen 2. Der Urlaubsanspruch – Nur ein erholter Arbei- ter ist ein guter Arbeiter 3. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Wenn der Arbeitnehmer mit „dem Gelben“ winkt Was tun, wenn Ihr Arbeitnehmer krank wird? Klar ist, er kann und muss nicht arbeiten. Allerdings sind Sie gesetz- lich dazu verpflichtet, ihm weiter seinen Lohn zu zahlen. Diese Fortzahlungspflicht dauert sechs Wochen an. Erst

C. Zur Erinnerung: Notwendige Anmel- dungen! Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen, müssen Sie eine Reihe von Formalitäten einhalten und ihn bei diver- sen Stellen anmelden. Unbedingt denken müssen Sie da- bei an folgende: • Arbeitsagentur: Wenn Sie erstmalig Arbeitnehmer be- schäftigen, müssen Sie bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen, unter der Ihnen künftig an anderen Stellen die Anmeldung Ihrer Arbeitneh- mer möglich ist • Berufsgenossenschaft: Sie müssen Ihre Arbeitnehmer bei der Berufsgenossenschaft melden, um Mitglied- schaft bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu er- langen • Sozialversicherung: Bei geringfügig beschäftigten Mitarbeitern muss sich diese Anmeldung an die Bun- desknappschaft richten • Krankenkasse Nähere Informationen hierzu mit weiterführenden Hin- weisen finden Sie u. a. unter http://www.fuer-gruender. de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/ mitarbeiter/anmeldung/.

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