Broschüre Existenzgründung 2.indd

entgeltlich über ein Download-Portal, haben Ihre AGB ei- nen anderen Inhalt, als wenn Sie Bekleidungs- oder Elek- tronikartikel vermarkten. Hier verbietet sich jede schema- tische Herangehensweise und es müssen die für Sie und Ihr Unternehmen passenden AGB individuell konstruiert werden. Im Allgemeinen lassen sich folgende Inhalte für Ihre AGB benennen: • allgemeine Informationen über den Verwender der AGB • konkrete Bezeichnung des Vertragsgegenstands (wel- che Leistungen werden erbracht und an welche Per- sonen (Verbraucher und/oder Unternehmer) richten sich Ihre AGB?) • Bestimmungen über die Registrierung als Nutzer (bei- spielsweise in einem Onlineshop) • datenschutzrechtliche Regelungen • urheberrechtliche und lizenzrechtliche Klauseln (bspw. beim Internetvertrieb von Standardsoftware) • Ausgestaltung des Vertragsschlusses selbst • Regelungen zur Vergütung und gegebenenfalls die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts • konkrete Lieferbedingungen, beispielsweise Lieferfris- ten und ein Selbstbelieferungsvorbehalt • Widerrufsrecht für Verbraucherkunden und dessen konkrete inhaltliche Ausgestaltung • Gewährleistung und Haftung, im unternehmerischen Verkehr gegebenenfalls Rügeobliegenheit des Erwer- bers • anwendbares Recht und Gerichtsstand • Schlussbestimmungen Rechtsanwalt Priv.Doz. Dr. Michael Anton: „Dabei sollten Sie von Ihrer auf Existenzgrün- dungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei konkrete Instruktionen erhalten, wie Sie die AGB beispiels- weise in einen Internetshop einbinden und wie Sie die recht- lichen Voraussetzungen stimmig technisch umsetzen. Die Ausgestaltung der verpflichtenden Verbraucherkunde- ninformationen sowie die zutreffende Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern gehören ebenso zum Beratungs- repertoire einer auf Existenzgründungsrecht spezialisier- ten Rechtsanwaltskanzlei (wie bspw. der Kanzlei für Wirt- schafts- und Vermögensrecht) wie die Instruktion über die nach der Bestellung an den Kunden zu übermittelnden In- formationen. Regelmäßig ist es sinnvoll, dass Ihr Rechtsberater am Ende des technischen Umsetzungsprozesses eine Abschlusskont- rolle durchführt, bevor bspw. ein Internetshop online geht. Die voranstehenden Ausführungen geben Ihnen damit ei- nen ersten Überblick über regelungsbedürftige Felder im Be- reich „AGB und Vertragsrecht“. Betrauen Sie die Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht mit Ihrem Gründungs-

I. Ihr Unternehmen am Markt – Es geht richtig los! Nach Abschluss der eigentlichen Gründungsphase kann es endlich richtig losgehen. Ihr Ziel ist es nun, mit Ihrem Unternehmen Gewinne zu erwirtschaften, zunächst die Gründungskosten zu tilgen und Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Hierzu stellen sich zahlreiche Fragestellungen, die regelmäßig Gegenstand von Existenzgründungsbera- tungen sind. A. Kundenverträge & AGB: Ihr erster Kun- denkontakt nach außen Nach dem Unternehmensstart werden Sie mit Ihrem Unternehmen zahlreiche Verträge abschließen. Sind Sie beispielsweise im Warenvertrieb tätig, so müssen Sie Pro- dukte zunächst einkaufen und vertreiben diese danach an die Endkunden weiter. Dabei treten sie sowohl gegenüber dem Lieferanten als auch gegenüber dem Endkunden in vertragliche Rechtsbeziehungen ein. Gegenüber beiden Parteien ist es regelmäßig sinnvoll, die konkreten vertrag- lichen Rechtsbeziehungen mittels allgemeiner Geschäfts- bedingungen (AGB) zu gestalten. Dabei ist dringend davon abzuraten, dass Sie die AGB eigenständig formulieren bzw. aus verschiedenen, öffent- lich zugänglichen AGB zusammenstellen. Zum einen ist es dabei nicht ausgeschlossen, dass die AGB Ihres Kon- kurrenten urheberrechtlichen Schutz genießen und Sie auf diese Weise eine kostspielige Abmahnung erhalten. Zum andern hat die Praxis der Vertragsgestaltung gezeigt, dass der selbständige „Zusammenbau“ allgemeiner Ge- schäftsbedingungen durch den Existenzgründer häufig zu rechtlich widersprüchlichen, teilweise sogar ungünstigen Bedingungen für den Verwender führt – gerade dies soll durch die Benutzung von AGB verhindert werden! Inso- weit ist es dringend anzuraten, dass Ihre AGB von einer auf Existenzgründungsrecht und Vertragsrecht speziali- sierten Rechtsanwaltskanzlei individuell und konkret für Ihr Unternehmen entworfen werden. In dem vorgenannten Beispiel des Warenvertriebs bedarf es dementsprechend eigenständiger Einkaufsbedingun- gen (gegenüber dem unternehmerischen Lieferanten) als auch allgemeiner Verkaufsbedingungen (gegenüber den Endkunden). Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung hängt dabei insbesondere davon ab, ob die AGB gegen- über Verbraucherkunden oder Geschäftskunden gelten sollen (oder gegebenenfalls gegenüber beiden). Vor dem Hintergrund des Verbraucherschutzrechts, des Rechts des elektronischen Geschäftsverkehrs und des Fernab- satzrechts bedürfen AGB individueller, auf das konkrete Geschäfts- und Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens ange- passter Klauseln. Vertreiben Sie beispielsweise Software

Made with FlippingBook flipbook maker