AKWL MB 3-2014 - 28.04.2014

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Pharmazeutische Praxis

AKWL MB 03 / 2014

Sachgerechte Entsorgung von Chemikalien Apotheken sortieren zurzeit viele Reagenzien aus

Die novellierte Apothekenbetriebsordnung gibt die in der Apotheke vorzu- haltenden Reagenzien nicht mehr vor, teilweise ist die Qualität der Reagenzi- en nicht mehr sichergestellt, oder Apotheken werden geschlossen. Aus unter- schiedlichen Gründen sortieren Apotheken zurzeit vermehrt Reagenzien aus.

Uns ist berichtet worden, dass auf Flohmärkten alte Reagenziensätze aus Apotheken angeboten worden sein sollen. Über diesen Weg könnten die Gefahrstoffe in Laienhand gelan- gen. Einige Apothekenleiter lassen die Reagenzien nach Schließung des Betriebes in den Räumlichkeiten zu- rück. Die Hauseigentümer haben in der Regel keine Kenntnisse vom Um- gang mit Gefahrstoffen. Der Apothekenleiter bleibt über die Schließung seiner Apotheke hinaus für den Umgang mit den im Betrieb vorhandenen Chemikalien verant- wortlich. Wir bitten Sie daher, nicht mehr benötigte Chemikalien sachge- recht zu entsorgen: Die öffentlich-rechtlichen Entsor- gungsträger können Abfälle, die aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen stammen, von der Entsorgung ausschließen, sodass Apothekenleiter selbst für die sachgerechte Beseitigung der in ih- rem Betrieb anfallenden Chemikalien sorgen müssen. Wir empfehlen Ihnen, bei der Entsor- gung Ihrer Altchemikalien wie folgt vorzugehen: Fragen Sie zunächst bei der kommunalen Abfallberatung an, ob die Entsorgung gewerblich anfal- lender Chemikalien über einen öf- fentlich-rechtlichen Entsorgungsträ- ger, wie ein Schadstoffmobil möglich

Es gilt, mit wenigen gezielten Fragen die Fakten zu ermitteln, um die beiden aufgezeigten Entscheidungen (s. links) ver- antwortungsbewusst treffen zu können. Dann sollen dem Pa- tienten nur die Informationen zum Arzneimittel mitgegeben werden, die notwendig sind, um dieses in seiner speziellen Situa- tion optimal anzuwenden. Gute Beratung zeichnet sich also da- durch aus, dass die richtigen Fra- gen gestellt, aus den Antworten die richtigen Schlüsse gezogen und die notwendigen Informa- tionen für die optimale Anwen- dung des Arzneimittels richtig vermittelt werden. Wie sieht also kurz zusammen- gefasst eine Beratung nach Leit- linie aus, die auch jeder Über- prüfung standhält?

ist. Besteht diese Möglichkeit nicht, können Sie über den Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirt- schaft e. V. (BDE) oder den Bundes- verband Sekundärstoffe und Entsor- gung e. V. (bvse) einen geeigneten Entsorger in Erfahrung bringen. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf der Seite. Der Apothekerverband hat für sei- ne Mitglieder Sonderkonditionen über die Schadstoffentsorgung mit der REMONDIS AG & Co. KG verein- bart. Informationen darüber finden Sie auf den Internetseiten des Apo- thekerverbandes Westfalen-Lippe im Mitgliederbereich.

Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirt-

schaft e. V. (BDE) Behrenstraße 29 10117 Berlin

Tel.: 030/59 00 33 5-0 Fax: 030/59 00 33 5-99 www.bde-berlin.de

Bundesverband Sekundärrohstoffe und

Entsorgung e. V. Hohe Straße 73 53119 Bonn

Tel.: 0228/98 84 9-0 Fax: 0228/98 84 9-99 www.bvse.de

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