AKWL MB 3-2014 - 28.04.2014

03 / 2014

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weiterbildung/Ausbildung PKA/PTA

Erfahrungsaustausch für Weiterzubildende und Ermächtigte im Apothekerhaus

Über 20 Weiterzubildende und ermächtigte Fachapotheker folgten der Einladung der Apothekerkam- mer zum Erfahrungsaustausch aller Gebiete am 25. März 2014 ins Apo- thekerhaus nach Münster. Burkhard Backhaus, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Apo- thekerkammer, begrüßte die Wei- terzubildenden sowie Ermächtigten und stellte ihnen Dr. Klaus Fehske (stellv. Vorsitzender des Weiterbil- dungsausschusses), Kerstin Klang und Matthias Köhler (Mitglieder des Weiterbildungsausschusses) so- wie Vanessa Averhage und Dr. Syl- via Prinz (Abteilung Weiterbildung der Kammer) vor. Prinz informierte über die seit 2012 gültigen Richtli- nien im Gebiet Allgemeinpharmazie und wies auf die wesentlichen Neu- erungen hin.

ben der Projekt- arbeit ein. Sonja Karafiloska, Wei- terzubildende im Gebiet Allgemein- pharmazie nutzte den Erfahrungsaus- tausch, um ihre in Arbeit befindliche Projektarbeit vorzu- stellen. Sie präsen- tierte ihre Ausar- beitung zum Thema „Prüfungsvorberei-

Die Teilnehmer der Veranstaltung folgen interessiert den Ausfüh- rungen der Referenten und nutzten die Gelegenheit, sich zu infor- mieren und Erfahrungen auszutauschen. Foto: Dr. Sylvia Prinz

tendes Tutorium für PTA-Auszubil- dende“, zeigte die Beweggründe der Themenwahl auf, erklärte die Umsetzung des Projektes und berich- tete über die Schwierigkeit der Eva- luierung. In der sich anschließenden regen Diskussion erhielt sie viele gute Tipps und Ratschläge von den Wei- terzubildenden und viel Lob für das wichtige Projektthema. Anschließend erhielten die Weiterzubildenden und Ermächtigten ausreichend Gelegen-

heit, alle ihre Fragen rund um die Projektarbeit zu klären. Kerstin Klang und Burkhard Backhaus informierten über den Ablauf der Abschlussprü- fung vor dem Prüfungsausschuss der Apothekerkammer. Fazit: Die Teilnehmer nutzten den Abend als Forum, sich über die Wei- terbildung zu informieren, konkrete Fragen zu klären und um Erfah- rungen auszutauschen.

In der Kammergeschäftsstelle gehen häufig Fragen rund um das Schrei-

Vorzeitige Zulassung zur PKA-Abschlussprüfung nach neuer Ausbildungsordnung Voraussetzungen

Nach § 45 Abs. 1 BBiG i. V. m. § 10 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA vom 16. Mai 2013 können Auszubil- dende vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen wer- den, wenn ihre Leistungen dies recht- fertigen. Dazu hat der Berufsbildungsausschuss festgelegt, dass das letzte Berufsschul-

zeugnis vor der Abschlussprüfung in den berufsbezogenen Fächern einen rechnerischen Notendurchschnitt von mindestens 2,0 aufweisen muss. Bei der Ermittlung des Notendurch- schnitts sind die einzelnen Noten wie folgt zu gewichten:

Warenbezogene Prozesse (WP) mit dem Faktor 2 Wirtschafts- und Sozialprozesse (WS) mit dem Faktor 1 Kundenkommunikation und Dienst- leistung (KD) mit dem Faktor 1 Es ist zudem auch der Ausbilder zu hö- ren.

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