Sicherheit
5
sein muss. In einem zweiten Sperrbereich ist der
Standplatz des Material- und Werkzeugcontainers.
Auch in dem eigentlichen Baubereich auf dem Dach
herrscht doppelte Sicherheit. Zusätzlich zu den er-
forderlichen Geländern wurden Schutznetze mon-
tiert, die jeweils nur die beiden Eingangsbereiche zu
den Treppentürmen offenlassen. Von den hier be-
schäftigten Dachdeckern werden diese Treppentür-
me übrigens sehr begrüßt, weil sie es ermöglichen,
auch kleinere Materialmengen wie eine Rolle Bitu-
menbahn bequem und sicher aufs Dach zu bringen.
Das Standgerüst mit seiner doppelten Laufbohlen-
breite ist durch zusätzliche schmale Laufgitter zur
Fassade hin abgesichert. „Hier gibt es keinen Spalt
zwischen Gerüst und Fassade von mehr als 15 cm“,
bestätigt Hinz. Der Baustromanschluss wurde vom
Auftraggeber SPIE selbst verlegt und vom ausführen-
den Betrieb zur Nutzung übernommen. Dach-Rand-
bereiche, an denen nicht gearbeitet wird und für die
daher kein Gerüst notwendig war, wurden durch
Sperrketten mit mehr als 2 m Randabstand zur Dach-
kante deutlich sichtbar abgesichert.
Der Facility-Management-Spezialist und Auftragge-
ber SPIE ließ die Baustelle permanent durch unan-
gemeldete Sicherheitsüberprüfungen überwachen.
Einzige Beanstandung bisher: Die leeren Gasflaschen
wurden auf Hinweis der Sicherheitsexperten vom
breiten Gerüst entfernt und in den Kehlrinnen zwi-
schen den Tonnendächern bis zur Abholung gela-
gert. Natürlich ebenso mit Keilen vor Rollbewe-
gungen geschützt wie die auf dem Dach gelagerten
Bitumenrollen.
Und was kostet so viel Sicherheit? „Die Kostenan-
teile für Gerüst und eigentliche Dachdeckerarbeit
liegen hier nicht weit auseinander“, so Bauleiter Jür-
gen Hinz.
In der nächsten Ausgabe sprechen wir mit
dem ausführenden Dachdecker-Innungsbetrieb von
Hartmut Bergener über dieses Projekt.
BETRIEBE
Ein Bauzaun grenzt den Arbeitsbereich von den Verkehrswegen
ab. Beim Kraneinsatz wird der Zugang zum Gebäude über den
Fluchttunnel (li. im Bild) umgeleitet.
Absperrketten markieren die 2-m-Randbereiche zur Dachkante.
Leere Gasflaschen und Bitumenrollen dürfen – mit Keilen gesi-
chert – nur in den Kehlrinnen zwischen den Tonnendächern ge-
lagert werden.