asecos Katalog 2013/14 - page 334-335

asecos Service
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Maßgebend für die richtige Überprüfung
sind in Deutschland* das Chemikalienge-
setz sowie das Arbeitsschutzgesetz. In den
folgenden Verordnungen und Technischen
Regeln sind Ihre Verpflichtungen aufge-
führt:
Betriebssicherheitsverordnung
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
Als Betreiber von sicherheitstechnischen
Anlagen sind Sie dazu verpflichtet, eine Ge-
fährdungsbeurteilung zu erstellen.
§ 10 Prüfung von Arbeitsmitteln
Als Arbeitgeber haben Sie sicherzustellen,
dass Arbeitsmittel ordnungsgemäß und
funktionstüchtig montiert sind und diese
durch eine befähigte Person (siehe S. 9)
geprüft werden.
§ 11 Dokumentation
Die Ergebnisse dieser Prüfung müssen auf-
gezeichnet und über einen angemessenen
Zeitraum aufbewahrt werden.
Arbeitsstättenverordnung
§ 4 Besondere Anforderungen
Als Arbeitgeber haben Sie die Sicherheits-
einrichtungen zur Verhütung und Beseiti-
gung von Gefahren sachgerecht zu warten
und auf die Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 526 – BGI / GUV-I 850-0
Diese Technische Regel empfiehlt, die Prü-
fung von Sicherheitsschränken für entzünd-
bare Flüssigkeiten im Abstand von nicht
mehr als einem Jahr vorzunehmen.
TRGS 800 – 3.2.4 (5)
Im Rahmen der Informationsmitteilung
haben Sie ggf. vorhandene Schutzmaßnah-
men aufgrund weitergehender Schutzzie-
le, wie z. B. den Umweltschutz oder den
Schutz von Sachwerten und vor Betriebs-
unterbrechungen, zu berücksichtigen.
TRGS 800 – 5
Im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung
haben Sie auch die Wirksamkeit der beste-
henden und der zu treffenden Schutzmaß-
nahmen zu prüfen.
Gefahrstoffverordnung
§ 7 Grundpflichten (Abs. 1-11)
(4) Sie haben als Arbeitsgeber die Grund-
pflicht, die Gesundheitsgefährdung Ihrer
Mitarbeiter beim Umgang mit Gefahrstof-
fen auszuschließen bzw. auf ein Minimum
zu reduzieren.
Fazit
Bei nicht sachgemäßer Überprüfung von
sicherheitstechnischen Einrichtungen droht
Ihnen im Schadensfall nicht nur der Verlust
Ihres Versicherungsschutzes, sondern auch
der Verlust Ihrer Unternehmer-Haftungsbe-
grenzung – Sie haften persönlich für den
Schaden!
Warum Wartung wichtig ist –
die gesetzlichen Grundlagen.
Der Gesetzgeber schreibt die regelmäßige Überprüfung von
sicherheitsrelevanten Einrichtungen vor.
Der Gesetzgeber in Deutschland hat strenge Regeln im Umgang mit Gefahrstoffen erlassen. Die Komplexität dieser Regeln haben wir
in der obenstehenden Grafik dargestellt. Eine Gesetzesübersicht für Österreich und die Schweiz stellen wir Ihnen gerne kostenlos zur
Verfügung:
Gründe für die Anschaffung
eines Sicherheitsschrankes:
›››
nachhaltige Gewährleistung der
Rechtssicherheit
›››
Fürsorgepflicht gegenüber Mensch
und Umwelt
›››
Haftungsbeschränkung für den Betrieb
und den Unternehmer
Rechtlich auf der sicheren Seite stehen
Sie jedoch nur, wenn Sie Ihren Sicher-
heitsschrank regelmäßig sicherheits-
technisch überprüfen lassen!
Aber bei uns ist doch noch nie etwas passiert…
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines
Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand,
dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, be-
weist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Be-
troffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet
werden muss.“
Zitat aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster
Az.: 10 A 363/86 vom 11.12.87
Erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen?
Für unser Unternehmen wurde eine Gefährdungsbeurteilung erstellt
Unsere Sicherheitsschränke werden in regelmäßigen Abständen sicherheitstechnisch überprüft
Unsere Sicherheitsschränke werden durch den Hersteller bzw. durch eine vom Hersteller zertifizierte Person überprüft
Die Ergebnisse der Überprüfung werden aufgezeichnet und über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt
Nur wenn Sie alle diese Aussagen bestätigen können stehen Sie auf der sicheren Seite!
asecos Service
*Bitte beachten Sie die für Sie verbindlichen länderspezifischen Vorschriften und Bestimmungen.
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