asecos Katalog 2013/14 - page 364-365

Auffangwanne Stahl
Abmessungen B x T x H (mm)
Traglast (kg/m
²
)
Gewicht (kg)
Bestell-Nr.
lackiert mit Gitterrosten
3280 x 1300 x 420
2.000
375
23043
n
verzinkt mit Gitterrosten
3280 x 1300 x 420
2.000
375
22623
n
lackiert mit Gitterrosten und einem Abfüllbock
3280 x 1300 x 820
2.000
393
23044
n
verzinkt mit Gitterrosten und einem Abfüllbock
3280 x 1300 x 820
2.000
393
23045
n
lackiert mit Gitterrost und zwei Abfüllböcken
3280 x 1300 x 820
2.000
411
23046
n
verzinkt mit Gitterrost und zwei Abfüllböcken
3280 x 1300 x 820
2.000
411
23047
n
lackiert mit drei Abfüllböcken
3280 x 1300 x 820
2.000
429
23048
n
verzinkt mit drei Abfüllböcken
3280 x 1300 x 820
2.000
429
23049
n
Kannenträger, Stahl verzinkt
8853
n
Auffangwannen aus Stahl für 3 KTC/IBC à 1000 Liter
364
365
Versandfertig innerhalb von
n
2 Wochen
Großraumwannen für bis zu 3 KTC - geprüft und sicher
• zugelassen zur Lagerung gewässergefährdender und entzünd-
barer Flüssigkeiten aller Gefährdungsklassen
• robuste Konstruktion
Flexibel
• optimal zur Lagerung von KTC/IBC
• wahlweise lackiert (RAL 5010 enzianblau)
oder komplett verzinkt
Verzinkter Kannenträger:
Vertropfungen werden direkt in
die Auffangwanne geleitet
Bestell-Nr. 8853
n
KTC-Station, Stahl lackiert mit Gitterrosten
Bestell-Nr. 23043
n
KTC-Station, Stahl verzinkt mit Gitterrosten
und Abfüllbock
Bestell-Nr. 23045
n
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
bildet
den Hauptteil des deutschen Wasserrechts und
enthält Bestimmungen über den Schutz und die
Nutzung von Oberflächengewässern und des
Grundwassers.
Der Besorgnisgrundsatz
des Wasserhaus-
haltsgesetzes (WHG) besagt, dass der Umgang
und das Lagern von Gefahrstoffen nur dann
zulässig sind, wenn es nach menschlichen
Erfahrungen unwahrscheinlich ist, dass eine
nachteilige Veränderung von Gewässern eintre-
ten könnte.
AUS DEM ARBEITSSCHUTZGESETZ (ArbSchG)
§ 3: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes (...) zu treffen.“
„Weiterhin hat der Arbeitgeber (...) die erforderlichen Mittel bereitzustellen.“
§ 13: „Die Verantwortlichen für die Erfüllung der Pflichten sind neben dem Arbeitgeber von ihm schriftlich beauftragte Personen.“
Gewässergefährdende Stoffe
sind mit diesem Symbol ge-
kennzeichnet
WICHTIG
Zusätzlich ist der Zustand der Auffang-
wanne alle 2 Jahre durch Inaugen-
scheinnahme zu prüfen. Das Ergebnis
ist zu protokollieren und muss auf
Verlangen der Unteren Wasserbehörde
vorgelegt werden.
Auffangwannen dürfen nur auf regen-
geschützten, ebenen Flächen aufgestellt
werden.
Ob ein Anfahrschutz notwendig ist, er-
gibt sich aus den räumlichen Gegeben-
heiten.
Die Gebinde sind auf der Wanne so zu
lagern, dass sie nicht über die Wanne
hinausstehen. Dadurch wird ein Herun-
terfallen verhindert und im Falle einer
Leckage werden austretende Flüssigkei-
ten aufgefangen.
Wird aus einem Gebinde auf der Wan-
ne abgefüllt, so ist darauf zu achten,
dass sich die Auslauföffnung über der
Wanne befindet. Sollte dies aufgrund
der Maße der Gebinde nicht möglich
sein, so sollte ein Vorsatzbehälter ver-
wendet werden.
Leckagen aus Undichtigkeiten des
Hahnes sowie nachtropfende Flüssigkeit
werden somit sicher aufgefangen.
Ist die Höhe zur Abfüllung in Kleingebin-
de oder ist die Viskosität der Flüssigkeit
nicht gegeben, so ist der Einsatz einer
erhöhten, geneigten Stellfläche zu
empfehlen.
Aufstellung und Lagerung
Behälter, in denen entzündbare oder nicht
entzündbare gewässergefährdende Flüssigkei-
ten gelagert werden, müssen durch geeignete
Auffangwannen gegen Auslaufen gesichert sein
(Schutz des Grundwassers).
Eine Auffangwanne muss den Inhalt des größ-
ten Behälters (mind. 10 % der eingelagerten
Menge) aufnehmen können.
Beispiel:
• Auffangwanne für 2 Fässer à 200 L
10 % = 40 Liter / größtes Gebinde = 200
Liter / notwendiges Auffangvolumen der
Auffangwanne = 200 Liter
ACHTUNG: Bei Lagerung in Wasserschutz-
gebieten (soweit zugelassen), muss die ge-
samte Lagermenge zurückgehalten werden
können (100 %).
Beständigkeit
Die Korrosionsbeständigkeit der verwendeten
Werkstoffe der Auffangwanne sowie ihre Ver-
träglichkeit mit den eingelagerten Stoffen, muss
nachweislich gegeben sein.
HINWEIS: Falls aus Beständigkeitslisten keine
Vorgaben zu entnehmen sind, kann der Werk-
stoff der Auffangwanne dem Werkstoff der
Lagerbehälter entsprechen.
Auffangwannen aus Polyethylen
Einsetzbar für gewässergefährdende Flüssig-
keiten sowie Säuren und Laugen; nicht zur Lage-
rung entzündbarer Flüssigkeiten verwendbar.
Zusammenlagerung
Bei der Zusammenlagerung in/auf Auffang-
wannen ist neben den Zusammenlagerungs-
verboten zusätzlich zu beachten, dass keine
Stoffe über einer Wanne gelagert werden, die
beim „Zusammentreffen“ miteinander reagieren
können.
Zu beachten sind hierbei nicht nur die Bestän-
digkeit, sondern besonders bei den Auffangwan-
nen aus Polyethylen auch mögliche exotherme
Reaktionen. Bei der dort entstehenden Hitze
wird die Statik der Auffangwanne zerstört.
Betreiberpflichten
Umgang mit Auffangwannen
In den entsprechenden Regelwerken und Zu-
lassungen werden auch Pflichten für den Betrei-
ber einer Lagereinrichtung festgelegt. Danach ist
dieser verantwortlich für:
• den bestimmungsgemäßen Gebrauch
• Unterhaltung und Wartung
• die Beseitigung von Schäden am Ober-
flächenschutz
• regelmäßige Überprüfungen
Gewässergefährdende Stoffe werden nach
ihrem Gefährdungspotenzial eingestuft. Dies
geschieht mit den folgenden Wassergefähr-
dungsklassen:
WGK 1
schwach gewässergefährdende Stoffe
WGK 2
deutlich gewässergefährdende Stoffe
WGK 3
stark gewässergefährdende Stoffe
Wenn keine Einstufung vorliegt, ist eine Selbst-
einstufung durch den Betreiber erforderlich.
In den Paragraphen 62 und 63 des Wasser-
haushaltsgesetzes sind die Anforderungen an
den Umgang mit gewässergefährdenden Stoffen
detailliert beschrieben. Generell gilt, dass Behäl-
ter mit entzündbaren und / oder gewässerge-
fährdenden Flüssigkeiten in bzw. auf geeigneten
Auffangwannen zu lagern sind, so dass einem
Auslaufen von Flüssigkeit in ausreichender Art
und Weise vorgebeugt wird.
Als gewässergefährdend gelten feste, flüssi-
ge und gasförmige Stoffe, die geeignet sind,
dauernd oder in einem nicht nur unerhebli-
chen Ausmaß nachteilige Veränderungen der
Wasserbeschaffenheit herbeizuführen (WHG §
62 Abs. 3).
Lagerung von Gefahrstoffen in Wannensystemen
Bitte beachten Sie die für Sie verbindlichen länderspezifischen Vorschriften und Bestimmungen!
Preis
E
1.669,00
1.838,00
1.913,00
2.081,00
2.155,00
2.324,00
2.398,00
2.575,00
70,50
70,50
1.669,00
2.081,00
Lieferung
Frei Haus
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