asecos Katalog 2013/14 - page 500-501

Wasserqualität bei Notduschen
Die Rechtslage besagt:
Erkrankt auch nur ein Nutzer durch den Gebrauch von verunreinigtem Wasser in einer öffentlich oder gewerblich
betriebenen Anlage, handelt es sich um eine Straftat, wenn die technischen Verantwortlichen um den unsachgemäßen
Anschluss z. B. einer Notdusche wussten.
TrinkwV:2011, Art. 1, 2. Abschn., §4, 1. - 3. Abs.
Unternehmer und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen dürfen
Wasser, das den Anforderungen (…) und zugelassenen Abwei-
chungen (…) nicht entspricht, nicht als Trinkwasser abgeben
oder anderen zur Verfügung stellen.
TrinkwV:2011, Art. 1, 2. Abschn., §5
Anforderungen
Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger (…) nicht in Konzentra-
tionen enthalten sein, die eine Schädigung der Gesundheit besor-
gen lassen. (z.B. Cholera, Typhus, Salmonellen, Legionellen etc.)
Steht kein fließendes Wasser zur Verfügung, kann es durch das
bei Raumtemperatur in Not- und Augenduschen und in den Zulei-
tungen stehende Wasser, zur Verkeimung und Legionellenbildung
kommen.
Wo muss die Qualität eingehalten werden?
Die nach
§§5 - 7 der TrinkwV
festgesetzten Grenzwerte gelten
• Bei Trinkwasser auf Grundstücken oder in Gebäuden (…) am Austritt aus denjenigen Zapfstellen (…) die der Entnahme von Trinkwasser dienen
• Bei Trinkwasser in einem an die Trinkwasserversorgung angeschlossenen Apparat, der (…) nicht Teil der Trinkwasser-Installation ist, an der (…)
notwendigen Sicherungseinrichtung
Maßnahmen bei Nichteinhaltung
TrinkwV:2011, Art. 1, 2. Abschn., §9, 8. Abs.
Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass der techn. Maßnahmenwert (Legionellen) (…) erreicht oder überschritten wird,
kann es den Inhaber der Trinkwasserinstallation anweisen, unverzüglich, spätestens innerhalb 30 Tagen, eine
Ortsbesichtigung durchführen zu lassen, im Zusammenhang mit einer Gefährdungsanalyse und Überprüfung auf Einhaltung
der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das Gesundheitsamt prüft welche Maßnahmen zu ergreifen sind und
ordnet diese ggf. an.
Bei Wasser ähnlicher Qualität wie Trinkwasser, muss nachgewiesen werden, dass die Qualität der des Trinkwassers entspricht!
Die Sicherungseinrichtung ist Teil der Trinkwasserinstallation.
(Der Systemtrenner oder Rohrtrenner alleine stellt die Sicherungsarmatur dar. Die Sicherungsarmatur mit Absperrventilen und Zubehörteilen stellt die Sicherungseinrichtung dar.) Sie
benötigt jedoch KEINE DVGW Zulassung!
Werden Sicherungseinrichtungen
nach einer Wasseruhr
installiert,
dann muss nach EN 15154 durch eine danach eingebaute
Wasserprüfungseinrichtung nachgewiesen werden, dass das
Wasser weiterhin Trinkwasserqualität hat.
Wurde von einer Notdusche, beim DVGW
keine
Baumusterprüfung
vorgelegt, so gilt diese
nicht
als DVGW zertifizert, auch dann nicht,
wenn einzelne Komponeneten der Dusche eine DVGW oder TÜV
Zertifizierung besitzen!
An
Kupferinstallationen
angeschlossene Notduschen dürfen
nicht aus verzinktem Stahl sein, da sich sonst chemisch bedingt
schädliche Substanzen in den Leitungen bilden können!
Entscheiden Sie sich
VOR
der Installation einer Notdusche,
wie Ihr Notduschenanschluss sein soll!
Sicherungsarmatur
Absperrarmatur
Schmutzfänger
Absperrarmatur
Fazit
Verwenden Sie DVGW, TÜV und nach EN zertifizierte
Notduschen und Sie sind stets auf der sicheren Seite
Benutzung von Trinkwasser
Genieße ich mit DVGW und TÜV zertifizierten Notduschen von
asecos absolute Rechtssicherheit?
• Ja, denn demjenigen der DVGW zertifizierte Produkte verwendet, kann
im Schadensfall kein Vorwurf schuldhaften Verhaltens gemacht werden.
Was regelt die TrinkwV?
• Die Trinkwasserbeschaffenheit!
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder
Gebrauch eine Schädigung der Gesundheit insbesondere durch Krank-
heitserreger nicht passieren kann. Es muss rein und genusstauglich sein.
Welcher Zusammenhang besteht zwischen Duschen und
Trinkwasser?
• Müssen Duschen überhaupt mit Trinkwasser versorgt werden?
JA!
Die Berufsgenossenschaftliche Regel BGI/GUV I 850 „Sicheres
Arbeiten in Laboratorien“ führt unterZiffer 6.6.2 „Augenduschen“ aus,
dass Augenduschen mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeist sein
müssen.
In welcher Verbindung stehen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu Notduschen?
Unter Voraussetzung wissenschaftlicher Erkenntnis und Anerkennung in der Praxis, nicht aufgrund
bloßen Bestehens, gehören zu den möglichen allgemeinen anerkannten Regeln der (Bau)technik:
• DIN Normen des Deutschen Institutes für Normung e. V.
• Bestimmungen der DVGW
• Europäische Normen (EN)
Die Normen im Überblick:
• EN 15154-1
Sicherheitsnotduschen - Teil 1
Körperduschen mit Wasseranschluss für Laboratorien
• EN 15154-2
Sicherheitsnotduschen - Teil 2
Augenduschen mit Wasseranschluss
• EN 12899-3
Sicherheitsnotduschen - Teil 3
Körperduschen für Betriebe und Umschlaganlagen
• EN 1717
Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in
Trinkwasserinstallationen
• DIN 1988
Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte
• ANSI Z358.1-2009
American National Standard for Emergency
Eyewash and Shower Equipment
Wie stehen DVGW und TrinkwV in Verbindung bei
Notduschen?
Eine
DVGW
-Zertifizierung ist ein verlässlicher Nachweis
für die Einhaltung der allgemein anerkannten
Regeln der Technik:
• DVGW CERT
garantiert, dass die Produkte der gültigen
Norm entsprechen
• DVGW CERT
kennzeichnet ein Produkt aus einer über-
wachten Produktion
• DVGW CERT
bestätigt entscheidende Anforderungen
hinsichtlich Sicherheit, Hygiene und Funktionstüchtigkeit
(TrinkwV)
• DVGW CERT
bietet Entlastung in der Verantwortung
des Installateurs gegenüber dem Auftraggeber (§319
StGB Baugefährdung)
• DVGW CERT
belegt, dass entscheidende Anforderungen
der Trinkwasserverordnung eingehalten werden!
Neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV), DVGW und TÜV-Zertifizierungen
Information
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501
1...,480-481,482-483,484-485,486-487,488-489,490-491,492-493,494-495,496-497,498-499 502-503,504-505,506-507,508-509,510-511,512-513,514,516-517,
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