Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Schutzkonzept der Kindertagesstätten

13

Unsere Aufmerksamkeit ist besonders dann gefordert, wenn eine Grenze missachtet oder überschritten wird – unser pädagogisches Handeln erfordert dann ein rasches Reagieren und Eingreifen. Unser Anspruch, die eigenen Einrichtungen zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen, beinhaltet dabei auch, das eigene Personal in den Blick zu nehmen und fachlich zu begleiten. Sollte es zu Beschwerden über eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter hinsichtlich einer Vermutung auf grenzverletzendes Fehlverhalten kommen, ist unser Vorgehen in einem festgelegten Verfahren klar geregelt (siehe Abschnitt Intervention und Anlage Diagramm 1). Um die Gefährdungslage möglichst objektiv feststellen zu können, ziehen wir unsere träger- interne Fachberatung zur Risikoeinschätzung hinzu. In Fällen sexuell motivierter Grenzüber- schreitungen steht uns als externer Kooperationspartner die Fachberatungsstelle gegen se- xuelle Gewalt in Bad Segeberg zur Seite, die auch als unabhängige Anlaufstelle in Anspruch genommen werden kann.

Unser oberstes Ziel ist, den Schutz des Opfers zu gewährleisten und eine Klärung der Beschwerde zu erreichen.

Darüber hinaus gibt es jederzeit das Recht und die Möglichkeit, eine Fachberatung anonym in Anspruch zu nehmen – beispielsweise über die kostenlose Hotline des Unabhängigen Beauf- tragten der Bundesregierung. Das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ unter der Nummer 0800 22 55 530 ist eine unabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle für Menschen, die Entlas- tung und Unterstützung suchen, die sich um ein Kind sorgen, die eine Vermutung oder ein „komisches Gefühl“ haben, die unsicher sind und Fragen zum Thema stellen möchten. Die Frauen und Männer am Hilfetelefon hören zu, beraten, geben Informationen und zeigen – wenn gewünscht – Möglichkeiten der Hilfe vor Ort auf. Jedes Gespräch bleibt vertraulich. Der Schutz der persönlichen Daten ist zu jedem Zeitpunkt garantiert.

Made with FlippingBook HTML5