Guide 2020

Sicherheitsvorschriften bei technischen Arbeiten

■ Eine Arbeitserlaubnis ist vorgeschrieben bei: - Allen Arbeiten mit Dritten (Auftragnehmern) - Allen Arbeiten mit Freigabe durch den Einsatzdienst - Allen Arbeiten mit spezifischen Risiken, die zusätz- liche Maßnahmen oder Informationsaustausch erfordern. ■ Arbeiten mit Feuer und offenen Flammen ist in allen Gebäuden und auf allen Geländen verboten, es sei denn mit einer Arbeitserlaubnis, auf der die Geneh- migung des Einsatzdienstes ausdrücklich vermerkt ist. ■ In dunklen Räumen ist weiße Arbeitskleidung vor- geschrieben. Sie vermeiden dort Unfälle, indem Sie regelmäßig „Vorsicht“ rufen. Nur die Verwendung angepasster Beleuchtungsquellen ist erlaubt. (Mul- timedia, die Lichtquellen beinhalten oder Lichtblitze abgeben können, sind verboten) ■ Halten Sie Werkzeuge, Leitern, Maschinen usw. in gutem Zustand. ■ Die Prüfberichte von Hubwerkzeugen und Fallsiche- rung müssen vorhanden sein. ■ Die Ausrüstung von Agfa-Gevaert NV darf nicht durch Dritte verwendet werden, es sei denn, sie wird speziell zur Verfügung gestellt (Informationen bei Projektleiter). ■ Anlagen und Räume sind ordentlich und sauber zu halten. ■ Persönliche Schutzausrüstungen sind zielorientiert zu verwenden. ■ Für Arbeiten in geschlossenen Räumen (Gruben, Tanks, Kessel, Kanalisation usw.) gelten spezifische Sicherheitsmaßnahmen (Informationen bei Projekt- leiter und Einsatzdienst).

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