ISS Newsletter 05-2014

NeueEnergiesparverordnungab01.Mai 2014

Wie inden letztenWochen indenMedienkommuniziert istzum01.05.2014dieneueEnergiesparverordnung in Kraftgetreten.Die rechtlichenVorgabenzurEnergiesparverordnung (EnEV)haben sichmaßgeblichgeändert, so dass künftig bei jedem Verkauf bzw. jeder Vermietung einer Immobilie auf die neuen Formalitäten zu achten ist. Bei Nichtbeachtung ist in Zukunftmit empfindlichenGeldstrafen für den Eigentümer zu rechnen (bis zu15.000EURO). ImEinzelnenbedeutet das: Die Vorlage eines Energieausweises ist künftig beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie unumgänglich.Abdem01.05.2014muss jede ImmobilieeinenEnergieausweisvorweisenkönnen, der jedem Kauf- oder Mietinteressenten unaufgefordert vorzulegen ist. Der Kauf- oder Mietinteressent kann dadurch die Energieeffizienz einesGebäudes auf einenBlick erkennen. Der Ausweis beinhaltet den Zustandundden Energieverbrauchder Immobilie inFormeines Energiekennwertes.

NEWSLETTER 05/2014

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