puncto_1/2022

Versicherung

Freiwillige Versicherung

Sie haben Ihr 30. Lebensjahr bereits vollendet und sind Student an einer Hochschule oder Fachhochschule? Dann können Sie sich bei der Con- tinentale BKK freiwillig versichern. Für die Beitragsberechnung ist die gesamte wirtschaftliche Leistungs- fähigkeit des freiwillig versicher- ten Mitglieds zu berücksichtigen. Hierunter fallen alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensun- terhalts bestimmt sind, und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung. Der Beitragssatz zur Krankenversi- cherung für Studenten über 30 Jah- ren beträgt inklusive Zusatzbeitrag 15,25 %, zur Pflegeversicherung be- trägt der Beitragssatz 3,05 % (und 3,40 % für Kinderlose).

Sprechen Sie uns an, wir finden die richtige Lösung für Sie. © oneinchpunch - stock.adobe.com

Auch für die studentische Krankenversicherung gibt es Möglichkeiten der Verlängerung über das 30. Lebensjahr hinaus. Hier finden Sie exemplarisch einige Beispiele: • Erkrankung (durchgehend mindestens drei Monate) • Behinderung • Kinderbetreuung nach Geburt eines Kindes • Mitarbeit in Hochschulgremien • Nichtzulassung zum Studium (zum Beispiel bei Auswahlverfahren) • gesetzliche Dienstpflicht (Wehr- und Zivildienst), gesetzlich geregelter Freiwilligendienst. Weitere Gründe können ebenfalls zu einer Verlängerung führen. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation.

© Impact Photography - stock.adobe.com

Nach dem Studium Direkt nach dem Studium wissen Sie vielleicht noch nicht genau, wie es für Sie weitergeht. Sie möchten promovieren, beginnen mit einem Job oder machen sich selbstständig? Wie Sie sich auch entscheiden: Wir sind an Ihrer Seite.

5

Made with FlippingBook Ebook Creator