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Aktuelle Orell Füssli Kommentare zum Strafrecht

Inklusive Kommentierung nStGB 66a ff.

Jetzt in 3. Auflage

Marc Spescha / Hanspeter Thür / Andreas Zünd / Peter Bolzli / Constantin Hruschka / Fanny de Weck Migrationsrecht Kommentar

Thomas Fingerhuth / Stephan Schlegel / Oliver Jucker BetmG Kommentar Betäubungsmittelgesetz mit weiteren Erlassen 3., vollständig überarbeitete Auflage, 2016 751 Seiten, gebunden Fr. 168.– | 978-3-280-07271-4

Schweizerisches Ausländergesetz (AuG), Asylgesetz (AsylG) und Freizügigkeits- abkommen (FZA) mit weiteren Erlassen 4. Auflage, 2015 1312 Seiten, gebunden Fr. 174.– | 978-3-280-07322-3

Wie weiter mit der Verschärfung des Strafrechts? Strafen ohne Augenmass – Punition sans concession Strafrecht im Spannungsfeld zwischen

Einzelfallwürdigung, Opferschutz und Nulltoleranz

Franz Riklin (Herausgeber)

Stämpfli Verlag AG

Juli 2016, CHF 44.– Caritas, Fachgruppe Reform im Strafwesen, 9, 99 Seiten, broschiert, 978-3-7272-3225-1

Wölflistrasse 1 Postfach CH-3001 Bern

Medien und Politik geisseln die angebliche Kuscheljustiz. Sie fordern eine Verschärfung des Strafrechts: Straferhöhungen, lebenslänglich und Verwahrung im Wiederholungsfall die automatische Verwahrung. Entscheidungsträger sollen zudem für rückfällig gewordene Straftäter persönlich haften. Damit werden die Unabhängigkeit der Gerichte und das Gewaltenteilungsprinzip fundamental angegriffen. Die Legislative schafft Gesetze; die Exekutive vollzieht diese; die dritte Gewalt, die Judikative, richtet im konkreten Einzelfall. Hierzu prüft sie alle relevanten Umstände. Sie darf nicht nach Automatismen richten. Nun soll die Judikative durch die Gesetzgebung ausgeschaltet werden. Richter- innen und Richtern soll verboten werden, den Einzelfall nach pflichtgemässem Ermessen und relevanten Faktoren zu würdigen und angemessene Sanktionen zu verhängen. Damit droht eine Beschädigung des Rechtsstaates.

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