122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 119 Seite 1 von 2

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

TOP Ib Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik – Allgemeine Aussprache

Titel:

Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses ist notwendig

Beschluss

Auf Antrag von Christine Neumann-Grutzeck, Dr. Wolf von Römer, Dr. Karl Schulze und Dr. Veit Wambach (Drucksache Ib - 119) beschließt der 122. Deutsche Ärztetag 2019: Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 befürwortet die Maßnahmen, die Methodenbewertungsverfahren nach §§ 135 und 137c SGB V des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu beschleunigen. Darüber hinaus befürwortet der 122. Deutsche Ärztetag, bei der Methodenbewertung zukünftig auf Basis der aktuell verfügbaren Evidenz entscheiden zu müssen, um Verfahren nicht unnötig zu verschleppen. Der 122. Deutsche Ärztetag widerspricht jedoch entschieden dem Vorgehen des Gesetzgebers, seine Rechtsaufsicht über den G-BA auf eine Fachaufsicht auszuweiten. Im Kabinettsentwurf des Implantateregister-Errichtungsgesetzes (EIRD) nimmt sich das BMG der Verfahrensbewertung des G-BA an. Zur Beschleunigung der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 135 SGB V (vertragsärztliche Versorgung) wird die bisherige Fristvorgabe für den G-BA von drei auf zwei Jahre verkürzt. Darüber hinaus verpflichtet der Gesetzgeber den unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, erforderlichenfalls einen eigenen Beschlussvorschlag vorzulegen, wenn es sich abzeichnet, dass die Frist nicht eingehalten werden kann. Für die Bewertung von Methoden im Krankenhaus nach § 137c SGB V wird ein Antragsrecht der unparteiischen Mitglieder eingeführt. Begründung:

Angenommen:

Abgelehnt:

Vorstandsüberweisung:

Entfallen:

Zurückgezogen:

Nichtbefassung:

Beschlussprotokoll Seite 109 von 317

Stimmen Ja: 0

Stimmen Nein: 0

Enthaltungen:0

Made with FlippingBook - professional solution for displaying marketing and sales documents online